Camping und Corona: Welche Regeln gelten?
Die Corona-Pandemie hat einen Camping-Boom ausgelöst. Auch 2022 sind wieder viele Plätze im Norden Monate im Voraus ausgebucht. Was müssen Gäste beachten? Gelten beim Camping noch Einschränkungen?
In den ersten beiden Pandemie-Jahren mussten die Plätze in Deutschland zeitweilig schließen, später durften sie nur unter strengen Auflagen wieder öffnen. Mittlerweile ist Camping in fast allen Bundesländern möglich, fast alle Einschränkungen sind weggefallen. Ausnahmen sind Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern: In Hamburg gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) in Innenräumen vorgeschrieben, bei Anreise ist ein 3G-Nachweis zu erbringen. Wer nur auf einem Wohnmobilstellplatz steht und keine gemeinschaftliche Innenbereiche nutzt, benötigt keinen 3G-Nachweis.
Campingplatz-Betreiber dürfen zusätzliche Maßnahmen ergreifen
Im Rahmen ihres Hausrechts ist es den Betreibern von Campingplätzen aber erlaubt, in bestimmten Bereichen - etwa im Restaurant - eine Maskenpflicht auszusprechen, auch wenn das Bundesland diese nicht mehr verlangt. Einen Überblick, welche Auflagen in den einzelnen Ländern gelten, gibt der Bundesverband der Campingwirtschaft auf seiner Website.
Hohe Nachfrage, gestiegene Preise
Wegen der hohen Nachfrage nach Stellplätzen sowie der allgemeinen Preisentwicklung müssen Urlauber mancherorts mit höheren Preisen rechnen oder damit, abgewiesen zu werden, wenn sie nicht rechtzeitig gebucht haben. Viele Plätze sind in der Saison überlastet, ganz besonders solche, die sogenanntes Glamping anbieten - also komfortabel ausgestattete Zelte oder Holzhütten.
Grundregeln für Camping in Corona-Zeiten
Für einen entspannten Urlaub sollten Camper außerdem diese Grundregeln beherzigen:
- Wegen der hohen Nachfrage möglichst niemals ohne Voranmeldung oder Vorabbuchung zu einem Campingplatz aufbrechen.
- Vor Reiseantritt beim Betreiber telefonisch oder online nach eventuell auf dem Platz weiterhin gültigen Corona-Schutzmaßnahmen fragen. Die Betreiber dürfen diese im Rahmen ihres Hausrechts erlassen.
- Für die Reise immer einen kleinen Vorrat an Schutzmasken einplanen. So gilt etwa in vielen Museen und bundesweit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr weiterhin eine Maskenpflicht.
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