Urteil: Bei Durchfall zahlt die Reiseversicherung

Monatelang gespart, geplant und voller Vorfreude gewesen und dann das: Kurz vor dem Urlaub fängt das Magengrummeln an, ein Infekt nistet sich ein und der direkte Zugang zur Toilette wird unverzichtbar. Koffer packen und ab zum Flughafen? Ausgeschlossen. Nicht glücklich, aber weniger unglücklich kann sich nennen, wer dann eine Reiserücktrittsversicherung hat. Die muss in einem solchen Fall nämlich zahlen - so urteilte nun das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 165/18). "Es kommt auf die Zumutbarkeit des Reiseantritts an, nicht auf dessen technische Durchführbarkeit."
Bordtoilette nicht immer frei
Entscheidend ist laut Urteil nicht die konkrete Diagnose eines Arztes, sondern die Symptomatik am Reisetag. Wenn die Symptome beispielsweise eine Flugreise unzumutbar erscheinen lassen, ist die Versicherung in der Pflicht. Im verhandelten Fall hatte der Versicherte eine Durchfallerkrankung, die ihn überfallartig dazu zwang, in unregelmäßigen Abständen zur Toilette zu gehen. Nach Ansicht des Gerichts genügt es in einem solchen Fall nicht, darauf zu verweisen, dass während des Fluges und am Urlaubsort Sanitäranlagen zur Verfügung stünden. "Die Zumutbarkeit des Reiseantritts dürfe nicht mit dessen technischer Durchführbarkeit verwechselt werden." Das Gericht gab zu bedenken, dass auch der Weg zum Flughafen, das Einchecken und die Zeit bis zum Erreichen der Flughöhe berücksichtigt werden müssten. Außerdem werde die Bordtoilette auch von den anderen Gästen genutzt und entsprechend nicht immer frei sein.
Bei unberechenbarem Durchfall ist es einem Versicherten also nicht zuzumuten, die Reise anzutreten - die Versicherung muss zahlen.
