Angeln für Einsteiger - Erste Schritte zum Fisch
Mit unzähligen Seen, Flüssen wie der Elbe, kleinen Auen und den Küsten von Nord- und Ostsee bietet der Norden Angelbegeisterten eine Vielzahl guter Reviere, um ihrem Hobby nachzugehen und sich vom Alltagsstress zu erholen. Im Deutschen Angelfischer-Verband e.V. (DAFV) sind bundesweit rund 9.000 Vereine mit etwa 650.000 Mitgliedern organisiert. Doch um in das vielseitige Hobby einzusteigen, reicht leider nicht der Kauf einer Angelausrüstung. Wer auf die Fischwaid gehen möchte, muss sich mit vielen Regelungen der unterschiedlichen Landesfischereigesetze und des Tierschutzes vertraut machen. Für den Einsteiger recht unübersichtlich ist außerdem, in welchen Gewässern geangelt werden darf und für welche Reviere besondere Genehmigungen erforderlich sind.
"Karrierestart" mit der Fischerprüfung
Wer die Sportfischerei als Hobby ernsthaft betreiben will, der sollte - bevor er sich eine umfangreiche Ausrüstung anschafft - zunächst die sogenannte Fischerprüfung ablegen. Entsprechende Kurse bieten örtliche Angelvereine oder die Landesangelsportverbände in ihrem jeweiligen Bundesland an. In den Lehrgängen, die auch kompakt an Wochenenden abgehalten werden, lernen die zukünftigen Angler das theoretische Rüstzeug zur Ausübung ihres Sports. Inhalte sind Fischanatomie, Fischarten zu unterscheiden, Gewässerbiologie, die relevanten Gesetze des Landesfischereirechts und des Tierschutzgesetzes, Grundlagen im Umgang mit Angel und Ausrüstung sowie natur- und umweltgerechtes Verhalten. Das vermittelte Wissen wird in einem schriftlichen Test abgefragt.
Wer des Schriftdeutschen nicht mächtig ist, kann beispielsweise bei den vom Angesport-Verband Hamburg e.V. angebotenen Kursen auch eine mündliche Prüfung ablegen. Zudem wird in Bundesländern wie Niedersachsen auch ein praktischer Prüfungsteil verlangt: Der Prüfling muss beispielsweise eine Angel und das passende Gerät zusammenstellen und waidgerecht (gemäß den tiergerechten anglerischen Regeln) zusammenbauen. Ist die Prüfung erfolgreich bestanden, erhalten die Teilnehmer eine Urkunde. In Hamburg belaufen sich die Kursgebühren inklusive Prüfung für Erwachsene auf rund 75 Euro (Niedersachsen: etwa 60 Euro, Mecklenburg-Vorpommern: etwa 60 Euro, Schleswig-Holstein: zwischen 45 und 70 Euro).
Jahresfischerei-Schein und Jahresmarke
Mit der Urkunde über die bestandene Fischerprüfung können sich Angler nun in ihrem zuständigen Ortsamt oder Bürgerbüro den Jahresfischerei-Schein ausstellen lassen. Achtung: Es ist zusätzlich ein Passbild und ein gültiger Ausweis erforderlich. In Hamburg kostet die Erstausstellung 15 Euro, in Niedersachen 35 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 8 Euro und in Schleswig-Holstein 15 Euro. Damit der Schein gültig ist, muss - außer in Niedersachsen - jährlich eine Jahresabgabemarke eingeklebt werden, als Nachweis für die entrichtete Jahresgebühr (Hamburg: 5 Euro, Schleswig-Holstein: 10 Euro, Mecklenburg-Vorpommern: 10 Euro).
In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besteht eine Fischereischeinpflicht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, in Hamburg und Schleswig-Holstein müssen Jugendliche bereits ab dem vollendeten 12. Lebensjahr einen gültigen Fischereischein beim Angeln mitführen. Jugendliche, die noch nicht unter die Fischereischeinpflicht fallen, dürfen in der Regel nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln.
Zusatzkosten in Schleswig-Holstein und MV
Wer gerne an Mecklenburg-Vorpommerns Ostseeküste angeln möchte, braucht zusätzlich zum Jahresfischerei-Schein noch den Küstenerlaubnis-Schein, der mit weiteren 30 Euro (Tageskarte 6 Euro) zu Buche schlägt. Jeder Angler, egal ob sein Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, muss zehn Euro Jahresgebühr bezahlt haben, wenn er auf schleswig-holsteinischem Boden oder in den Hoheitsgewässern des Landes in Nord- und Ostssee angelt. Alle nicht Schleswig-Holsteiner müssen deshalb ein ergänzendes Formblatt in ihre Unterlagen einlegen, das eine gültige Zehn-Euro-Gebührenmarke für die Jahresfischereiabgabe enthält. Vorsicht auf Angelkuttern: Fährt der Kapitän in dänische Gewässer oder in die Hoheitsgewässer eines anderen Bundeslandes, sind die dort notwendigen Papiere mitzuführen.
Als ob es nicht schon kompliziert genug wäre, gibt es natürlich auch noch Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht: Und weil Fischereirecht Ländersache ist, gibt es auch dort wieder unterschiedliche Regelungen. Sonderregelungen betreffen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern das Angeln mit dem sogenannten Touristenfischereischein. Zudem besteht in Schleswig-Holstein - unter bestimmten Voraussetzungen - an kommerziellen Forellenseen und auf Angelkuttern keine Fischereischeinpflicht.
Ausnahmen für Schnupper-Angler
Angeln ohne Angelschein ist in Schleswig-Holstein mit dem sogenannten Urlauberangelschein möglich. Er kostet zehn Euro Bearbeitungsgebühr plus zehn Euro für die Jahresfischereiabgabe. Gültig ist das Dokument jeweils für 28 Tage, eine Verlängerung ist pro Jahr möglich. Stellt der Betreiber eines Angelkutters oder eines kommerziellen Forellensees durch seine Aufsicht sicher, dass fischerei- und tierschutzrechtliche Vorschriften befolgt werden, darf sogar ganz ohne Fischereischein geangelt werden, wenn die Jahresfischereiabgabe bezahlt wurde. Ob das auf dem Angelkutter oder dem Forellensee ihrer Wahl möglich ist, sollten Sie vorab telefonisch klären. Der Ergänzungsschein, die Jahresmarken sowie der Urlauberangelschein sind in jedem Bürgerbüro/Ortsamt erhältlich.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, sich als Schnupperangler einen "Urlauberangelschein" für 24 Euro im örtlichen Bürgerbüro zu besorgen. Er gilt jeweils für 28 Tage und ist gegen eine Gebühr von 13 Euro innerhalb eines Jahres mehrfach verlängerbar.
- Teil 1: "Karrierestart" mit der Fischerprüfung
- Teil 2: In welchen Gewässern darf ich angeln?