An einem Gebäude hängt ein Schild mit der Aufschrift Niedersächsisches Justizministerium. © NDR Foto: Julius Matuschik

Strafprozesse in Gefahr: Länder wollen längere Unterbrechungen

Stand: 08.08.2022 18:04 Uhr

Die Justizministerinnen und -minister aus sieben Bundesländern warnen: Strafprozesse könnten platzen, weil eine wegen Corona geschaffene Sonderregelung für Unterbrechungen ausgelaufen ist.

Um Strafprozesse bei Seuchenlagen oder Naturkatastrophen leichter unterbrechen zu können, setzt sich Niedersachsen für eine flexiblere Strafprozessordnung ein. Das Land kündigte am Montag eine Bundesratsinitiative an, um in solchen Fällen höherer Gewalt bislang geltende Unterbrechungsfristen zu verändern, teilte das Justizministerium in Hannover mit. "Die Strafprozessordnung ist auf diese Unsicherheiten nicht eingestellt. Wir brauchen deshalb eine neue, dauerhaft geltende Regelung im Prozessrecht", sagte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU).

Corona-Ausnahmeregelung erst im Herbst wieder in Kraft

Die Strafprozessordnung erlaubt nur eine vergleichsweise kurze Unterbrechung einer Hauptverhandlung von bis zu einem Monat bei Erkrankung oder Mutterschutz - nicht aber aufgrund von Quarantäne-Anordnungen oder höherer Gewalt. Im März 2020 hatte der Bundesgesetzgeber wegen der Corona-Pandemie eine zeitlich befristete Vorschrift geschaffen, die längere Unterbrechungen erlaubte. Die Regelung lief zum 30. Juni aus. Nach jetzigem Stand soll die Vorschrift erst mit dem Corona-Maßnahmenpaket im Herbst 2022 wieder in Kraft gesetzt werden. Mehrere Bundesländer halten das für zu spät. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen und Sachsen-Anhalt fordern eine Nachfolgeregelung. Ihre Kritik richteten sie in einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Havliza: Neuverhandlungen kosten viel Steuergeld

"Die Infektionen greifen nur so um sich", sagte Havliza: "Gerichte und Staatsanwaltschaften benötigen dringend und vor allem zügig mehr Flexibilität." Bei Überschreiten der Unterbrechungsfristen nur um einen Tag müsse die komplette Verhandlung neu begonnen werden. "Das ist nicht nur für die Gerichte frustrierend und für die Opferzeugen belastend - es kostet den Steuerzahler auch sehr viel Geld." Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sagte: "Es ist unverständlich, dass die Regelung überhaupt gestrichen wurde."

In Bremen ist ein Prozess um Enchrochat gefährdet

Die Justizsenatorinnen von Bremen und Hamburg, Claudia Schilling (SPD) und Anna Gallina (Bündnis 90/Grüne), wiesen auf die Eilbedürftigkeit hin. "Allein am Landgericht Bremen drohen inzwischen drei Verfahren - zwei davon aus dem Themenbereich Encrochat - zu platzen, weil die Höchstdauer der in der Strafprozessordnung vorgesehenen Unterbrechung aufgrund coronabedingter Quarantäne einzelner Verfahrensbeteiligter nicht mehr eingehalten werden kann", sagte Schilling. Über den verschlüsselten Messengerdienst Encrochat wurden Drogengeschäfte in großem Stil abgewickelt. Gallina erklärte, dass die Regelung zu den Unterbrechungsfristen für eine funktionierende Justiz sofort wieder in Kraft gesetzt werden müsse. Sie habe sich in der Praxis bewährt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 08.08.2022 | 14:00 Uhr

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