Ein Ermittler eines internationalen Forensik-Teams steht neben Leichensäcken. © picture alliance/dpa/ZUMA Press Wire Foto: Carol Guzy

Putins Krieg und das Völkerrecht

Stand: 24.06.2022 14:36 Uhr

Starke Indizien sprechen dafür, dass Russland Kriegsverbrechen in der Ukraine begeht. Was sagt das Recht dazu, wie könnte man das Putin-Regime belangen?

von Horst Meier

Der Rechtsexperte Horst Meier stellt die Verbindung für uns her - zwischen den Möglichkeiten des internationalen Rechtssystems und unseren Emotionen angesichts grausamen Unrechts.

Das Grauen des Ukraine-Krieges

Die alte Frau trägt Kopftuch, eine gefütterte Lederjacke, karierten Wollrock und Stiefel. Sie sitzt, etwas gebeugt, auf einer schmalen Bank, lässt die Arme hängen. Hinter ihr kahle Birken, Steinkreuze und eine Betonmauer. Die Frau blickt zur Kamera herüber. In ihrem Gesicht stehen Trauer und Verzweiflung, Leere und Erschöpfung. Vor ihren Füßen liegt ein schwarzer Leichensack. Die Fotounterschrift sagt: "Butscha, 30. März 2022. Die 70-jährige Nadiya Trubschaninowa trauert um ihren 48-jährigen Sohn Vadym".

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Das andere Foto zeigt eine Detailaufnahme: Die staubigen Hände eines Mannes, mit Kabelbinder auf den Rücken gefesselt. Seine Finger sind verkrampft, die Nägel blutunterlaufen. Die Unterschrift sagt: "Getöteter in Butscha bei Kiew".

Zwei schlichte Fotos, die das Grauen dieses Krieges, der auch gegen Zivilisten geführt wird, erahnen lassen. Fotos, die sich ins Gedächtnis einbrennen und die Frage provozieren: Wird man jene, die für solche Gräueltaten verantwortlich sind, jemals zur Rechenschaft ziehen? In der Ukraine laufen bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen; ein junger russischer Panzersoldat wurde kürzlich zu lebenslänglicher Haft verurteilt, weil er einen unbewaffneten Zivilisten erschossen hatte. Bloß der Exzess eines Einzelnen? Oder summieren sich hier Exzesse zu einem Vernichtungskrieg? Und was ist mit den Offizieren und Generälen? Die militärische Befehlskette führt ja nach oben, zu den Spitzen des Regimes. Bis nach Moskau, wo mit Wladimir Putin ein Autokrat herrscht, der den Angriffskrieg in zwei Brandreden rechtfertigte. Und kurz darauf - als Präsident und Oberbefehlshaber der Armee - den Befehl zum Angriff gab. So wurde bald schon auf Protestkundgebungen im Westen der Ruf laut: "Putin nach Den Haag!"

Putins Angriffskrieg: Eklatante Verletzung der UN-Charta von 1945

Aber führen wirklich alle Wege nach Den Haag, so, wie es übermalte Schilder auf ukrainischen Straßen in den ersten Wochen der Invasion anzeigten? Ganz abgesehen davon, dass man seiner erst noch habhaft werden müsste: Gibt das Völkerrecht überhaupt etwas her, um Putin eines Tages auf die Anklagebank zu bringen? Der Internationale Strafgerichtshof, der seit 2002 in Den Haag tagt, wurde nach langen Beratungen auf Grundlage des Statuts von Rom eingerichtet. Inzwischen haben 123 Staaten das Statut ratifiziert. Das Gericht verhandelt nicht abstrakt gegen Institutionen, sondern konkret gegen bestimmte Tatverdächtige. Es ist zuständig für schwerste Verletzungen des Völkerrechts, nämlich Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Genozid.

Es sind vor allem zwei Delikte, die bei Putins Invasion in Betracht kommen: Der Angriffskrieg und Kriegsverbrechen. Was den Angriffskrieg betrifft, so lässt sich feststellen: Nach nahezu einhelliger Auffassung handelt es sich um eine eklatante Verletzung der UN-Charta von 1945. Sie verbietet jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt, die gegen die "territoriale Unversehrtheit" oder "politische Unabhängigkeit" eines Staates gerichtet ist. So hat denn auch die Vollversammlung der Vereinten Nationen mit einer klaren Mehrheit von 141 Staaten die Aggression verurteilt - bei 34 Enthaltungen. Die Liste derer, die mit Russland dagegen stimmten, spricht für sich: Nordkorea, Syrien, Eritrea und Weißrussland.

Resolutionen der Vollversammlung sind jedoch rechtlich nicht verbindlich. Nur der Sicherheitsrat kann Zwangsmaßnahmen bis hin zu militärischer Gewalt anordnen. Doch hier kam es, wie schon so oft, zu einer Blockade. Weil Russland - um eine Verurteilung in eigener Sache abzuwenden - sein Veto einlegte. Die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats - neben Russland die USA, England, Frankreich und China - sind allesamt Großmächte mit Atomwaffen. Ohne oder gar gegen sie sind Zwangsmaßnahmen zur Wiederherstellung des "Weltfriedens" und der "internationalen Sicherheit" kaum möglich. Die UN-Botschafterin der USA wandte sich eindringlich an ihren Kollegen aus Moskau: "Sie können gegen diese Resolution ein Veto einlegen", erklärte sie, "aber nicht gegen die Wahrheit!" Dies gilt freilich für alle Fälle, in denen ein Staat sein Vetorecht missbraucht.

Der Internationale Gerichtshof ist für Putins Angriffskrieg nicht zuständig

Zurück zum Verbrechen des Angriffskrieges: Während die Fakten offenkundig sind, gibt es juristische Probleme, die Invasion vor den Strafgerichtshof zu bringen. Russland hatte dessen Statut zunächst gebilligt, 2016 aber - nach der Annexion der Krim - seine Unterschrift zurückgezogen und ist somit kein Vertragsstaat. Auch die Ukraine ist das nicht, hat aber immerhin im Nachhinein das Statut anerkannt. Weil nun aber beide Konfliktparteien Vertragsstaaten sein müssen, ist der Internationale Gerichtshof für Putins Angriffskrieg nicht zuständig. Das ist gerade in diesem Fall enttäuschend, kann aber nach dem Grundprinzip der Vereinten Nationen nicht anders sein: Die Staaten müssen jeder Einschränkung ihrer Souveränität - hier durch ein internationales Strafgericht - zustimmen. Auch die USA und Israel haben übrigens das Römische Statut nicht ratifiziert; und Südafrika erklärte 2016 seinen Austritt.

Zum zweiten Punkt, den mutmaßlichen Kriegsverbrechen: Hier ist die Lage unübersichtlich, weil es in einer Kampfzone, im Nebel des Krieges extrem schwer ist, gründlich und neutral Tatsachen zu erheben und Beweise zu sichern. Es sind indes schon verschiedene Teams, etwa aus der Ukraine, Polen und Litauen, daran gegangen, Augenzeugen zu hören und Massengräber auszuheben. Auch der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, reagierte schnell und brachte Ermittler vor Ort. Diese sollen, erklärte Außenministerin Baerbock, durch deutsche Staatsanwälte unterstützt werden. Außerdem sind weltweit Menschenrechtsaktivisten, etwa von Amnesty International, an der schwierigen Aufklärungsarbeit beteiligt.

Dieses Thema im Programm:

NDR Kultur | Gedanken zur Zeit | 25.06.2022 | 13:05 Uhr

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Der Arm einer Frau bedient einen Laptop, der auf einem Tisch in einem Garten steht, während die andere Hand einen Becher hält. © picture alliance / Westend61 | Svetlana Karner

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