Niedersachsen verlängert und lockert Corona-Verordnung
Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung verlängert. In großen Teilen bleiben die derzeitigen Schutzmaßnahmen erhalten, in einigen Bereichen gibt es Lockerungen.
Die entsprechende Verordnung trete am Mittwoch in Kraft und gelte bis zum 22. Juni, teilte die Landesregierung am Dienstag in Hannover mit. Die Schutzmaßnahmen werden verlängert, weil es weiterhin eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gebe und die Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen immer noch vergleichsweise hoch sei. Sie lag zuletzt bei mehr als 400 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche.
Maskenpflicht wird gelockert
Das aktualisierte Regelwerk beinhaltet mehrere Lockerungen: So können Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen die Beschäftigten, Patientinnen und Patienten oder Besucher je nach Lage zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske verpflichten. Allerdings nicht immer und für alle Bereiche, teilte die Staatskanzlei mit. Bislang war es ausdrücklich vorgeschrieben, dass Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in diesen Einrichtungen eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen.
Vulnerable Patienten werden weiterhin mit Maskenpflicht geschützt
Neu ist auch, dass in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowohl Patientinnen und Patienten als auch die Ärztinnen und Ärzte die Maske abnehmen dürfen, wenn dies zur Behandlung notwendig ist. In Räumen, die für Patienten nicht zugänglich sind, gilt für dort Beschäftigte keine Maskenpflicht. Wo besonders vulnerable Patienten geschützt werden müssen, bleibt die Maskenpflicht hingegen bestehen. Erleichterungen gibt es auch für die Menschen in Flüchtlings- und Asylbewerberheimen: Künftig müssen sie sich nur noch bei der Aufnahme in die Einrichtung testen lassen statt wie bislang zweimal in der Woche. FFP2-Masken müssen dort weiterhin getragen werden.
