Niedersachsens Kommunen unterstützen Energiesparverordnung
Für die Kommunen gelten ab sofort die Maßnahmen des Bundes zum Energiesparen. Die niedersächsischen Kommunen unterstützen dies, stellen aber auch eigene Forderungen.
Die Verordnungen würden eingehalten, sagte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips. Darüber hinaus habe man eigene zusätzliche Einsparungen beschlossen. Gleichzeitig ächzten die Kommunen jedoch unter den hohen Energiekosten. Der Städtebund fordert daher Änderungen, um zumindest den Strompreis auszugleichen. "Auch müssen wir beim Windkraftausbau deutlich schneller werden", sagte Trips. Die Beschleunigung von Verfahren und die Straffung von Rechtsfragen sollten schnell umgesetzt werden.
Das beinhalten die Maßnahmen
Der Energiesparverordnung entsprechend dürfen öffentliche Gebäude in der Regel nur noch maximal 19 Grad warm sein, die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Leuchtreklamen und beleuchtete Werbetafeln müssen von 22 Uhr bis 6 Uhr ausgeschaltet sein. Damit nicht zu viel Wärme entweicht, sollen Ladentüren des Weiteren nicht mehr dauerhaft offen stehen. Ziel der Sparmaßnahmen ist es laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), den Gasverbrauch um zwei bis zweieinhalb Prozent zu senken.
Bedenken seitens der Polizei-Gewerkschaften
Ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen gibt zu bedenken: "Gerade in der dunklen Jahreszeit kann das kollektive Sicherheitsgefühl darunter leiden, wenn die Beleuchtung im öffentlichen Raum wegfällt, die auch durch das Anstrahlen von Werbeflächen und öffentlichen Gebäuden gewährleistet wird." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPoIG) verweist außerdem darauf, dass die Beleuchtung auch in Notfällen der Orientierung diene. Unklar sei zudem, wer die Umsetzung kontrollieren soll.
