Eine Tür mit der Aufschrift "Wartezimmer". © NDR

Keine Masken mehr beim Arzt ab Anfang April?

Stand: 25.03.2022 17:02 Uhr

Aufregung um Masken beim Arzt: Fällt die Pflicht für den Mund-Nasen-Schutz nach dem 2. April? Derzeit scheint nur klar, dass nicht viel klar ist - und das bei einem durchaus heiklen Thema.

Der Tweet einer niedergelassenen Psychotherapeutin aus Heidelberg (Baden-Württemberg) sorgt am Freitag für Unruhe im Netz. "Ab dem 2.4. verlieren wir niedergelassene Ärzt*innen #Psychotherapeut*innen in #BadenWuerttemberg das Recht, in unseren Praxen eine #Maskenpflicht durchzusetzen: Behandlungspflicht vor Hausrecht!", zitiert Bettina Grande auszugsweise aus einem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg. Also gilt künftig im Wartezimmer keine Maskenpflicht mehr, obwohl gerade dort Vorsicht angebracht ist? Wie ist das in Niedersachsen?

Ärztekammer: "Kontraproduktiv"

Bei der KV Niedersachsen hat man von dem ganzen Thema noch nichts gehört. Doch die Ärztekammer Niedersachsen positioniert sich klar. "Wir plädieren natürlich dafür, dass diese Pflicht verlängert wird", sagte ein Sprecher NDR Niedersachsen am Freitag. Gerade zu einer Zeit, in der die Inzidenzzahlen durch die Decke schießen, sei ein Ende der Maskenpflicht in Wartezimmern und Untersuchungsräumen völlig kontraproduktiv. "Das ganze Land ist zurzeit doch ein einziger Hotspot", so der Sprecher weiter.

Gesundheitsministerium kann "leider noch keine Auskunft geben"

Vom niedersächsischen Gesundheitsministerium hieß es am Freitag: Bei Arztbesuchen, insbesondere bei Untersuchungen, werde der derzeit gebotene Abstand von 1,50 Meter in der Regel nicht eingehalten, sodass Arzt und Patient oder Patientin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hätten. Aber: Die aktuell gültige Corona-Verordnung tritt am 2. April außer Kraft. Und: "Über die für die Zeit ab dem 3. April geltende Rechtslage können wir leider noch keine Auskunft geben." Ob das Problem erkannt sei, konnte eine Sprecherin nicht beantworten.

Antwort Anfang kommender Woche?

Immerhin: In Baden-Württemberg hat die Landesregierung reagiert. In einer Antwort auf Grandes Tweet twitterte sie: "In der aktuell gültigen Fassung des Infektionsschutzgesetzes ist ausdrücklich die Möglichkeit zur Anordnung einer Maskenpflicht in Arztpraxen über den 2. April hinaus auch außerhalb von Hotspots geregelt. Die Landesregierung plant, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen." Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat für Anfang kommender Woche eine Antwort zugesichert.

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Hallo Niedersachsen | 25.03.2022 | 19:30 Uhr

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