Auslands-Rückkehrer müssen in Corona-Quarantäne

Wer ab Freitag nach Niedersachsen zurückkehrt und vorher länger als 48 Stunden im Ausland war, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Claudia Schröder, die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs in Niedersachsen, hat am Donnerstag die überarbeitete Verordnung des Landes in Hannover vorgestellt. Danach müssen sich Rückkehrer aus dem Ausland in eine 14-tägige Quarantäne begeben und dies dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen. Besuch von Personen, die nicht dem Haushalt angehören, ist verboten. Die Verordnung tritt am Karfreitag in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 150 und 10.000 Euro.
Ausnahmen für Spezialisten - also auch für Erntehelfer
Die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte beschreibt in Paragraph 5 aber zahlreiche Ausnahmen. Grundsätzlich gilt die Quarantäne-Verordnung nicht für Personen, die keine Symptome ausweisen und die nicht länger als 48 Stunden im Ausland gewesen sind. Dies gelte beispielsweise für Pendler und Berufskraftfahrer, sagte Schröder. Ausgenommen sind ausdrücklich auch Erntehelfer, spezialisierte Fachkräfte und Beschäftigte im Gesundheitswesen. Durchreisende sind angehalten, Niedersachsen auf direktem Weg zu durchqueren. Die Pflicht-Quarantäne für Einreisende gilt deutschlandweit.
