Opposition kritisiert Schlupfloch bei Werkverträgen
Union und SPD haben sich darauf geeinigt, Werkverträge in der Fleischindustrie ab Januar 2021 zu verbieten, um Missstände bei den Arbeitsverhältnissen abzuschaffen. Aber es gibt Kritik am Gesetzentwurf.
An diesem Mittwoch wird das Gesetz abschließend im zuständigen Ausschuss Arbeit und Soziales im Bundestag beraten. Während die Regierungsfraktionen das Gesetz als Erfolg feiern, übt die Opposition weiter Kritik. Der Hauptkritikpunkt von Linken und Grünen: Während Werkverträge in der Fleischindustrie ab Januar kommenden Jahres verboten werden, soll die Leiharbeit weiter möglich sein.
Leiharbeit wird nicht verboten
Laut dem Gesetz soll ein fleischverarbeitender Betrieb acht Prozent seiner Beschäftigten für eine begrenzte Zeit im Jahr als Leiharbeiter beschäftigen dürfen. Die fleischverarbeitende Industrie und die Union hatten argumentiert: Die Fleischindustrie müsse saisonale Arbeitsspitzen wie zur Grillsaison abfangen können. Allerdings soll die Leiharbeit für einen Betrieb nur dann möglich sein, wenn der Betrieb einen Tarifvertrag abschließt, so steht es jetzt in der abschließenden Fassung des Gesetzentwurfes.
Subunternehmer weiter im Geschäft?
Für die Arbeitsmarktpolitikerin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, behalten die Subunternehmer damit einen Fuß in der Tür, so dass sie weiter Leiharbeiter vermitteln können. Das sieht auch ihre Kollegin von den Linken, die niedersächsische Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann, so. Ein weiterer Kritikpunkt von Grünen und Linken: Die gesetzlich festgelegte Kontrolle der Betriebe sei viel zu gering.
Kritik an mangelnder Kontrolle
Erst ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der fleischverarbeitenden Betriebe durch die Landesbehörden kontrolliert werden. Das bedeute, so rechnet Krellmann vor, dass jeder Betrieb nur alle 20 Jahre kontrolliert werde. Und das könne nicht das letzte Wort sein. Weil das Arbeitsschutzkontrollgesetz aber grundsätzlich in die richtige Richtung gehe, würden die Linken dem Gesetz zustimmen, sagt die niedersächsische Bundestagsabgeordnete.
Gewerkschaft sieht einen Durchbruch
Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist das Gesetz dagegen ein Durchbruch. Es werde die Missstände in der Fleischindustrie beseitigen, sagt der Geschäftsführer der NGG Oldenburg/Ostfriesland, Matthias Brümmer, dem NDR. Besonders zufrieden ist er damit, dass die fleischverarbeitenden Betriebe in Zukunft Tarifverträge mit den Gewerkschaften abschließen müssen, wenn sie nicht vollständig auf Leiharbeiter verzichten wollen.
Gesetz wird in drei Jahren überprüft
Der Hintergrund: Es ist den Betrieben nur dann erlaubt, acht Prozent ihrer Mitarbeiter als Leiharbeiter zu beschäftigten, wenn die Betriebe sich tariflich binden. Und so, sagt Brümmer, würde mit den Tarifverträgen nicht nur die Leiharbeit geregelt, sondern auch die Bezahlung, die Arbeitszeit oder der Urlaub. Allerdings ist für den Gewerkschafter die Gefahr von missbräuchlichen Arbeitsverhältnissen damit noch nicht vollständig gebannt. Denn die Leiharbeit bleibt zunächst nur für drei Jahre reglementiert. Dann soll das Gesetz überprüft werden und gegebenenfalls durch ein neues Gesetz ersetzt werden.
