Oberverwaltungsgericht bestätigt Corona-Testpflicht in Kitas
Die Testpflicht für Kita-Kinder in Niedersachsen bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat einen Eilantrag von Eltern aus Hannover abgelehnt.
Die Eltern einer Vierjährigen wollten mit ihrem Antrag erreichen, dass die Pflicht, Kita-Kinder dreimal pro Woche auf das Coronavirus zu testen, außer Kraft gesetzt wird. Sie hatten argumentiert, die regelmäßigen Tests zu Hause wirkten sich negativ auf das Eltern-Kind-Verhältnis aus. Außerdem flache die Omikron-Welle ab und die Testpflicht sei damit nicht mehr nötig.
OVG hält Tests weiter für erforderlich
Die Lüneburger Richter sahen das anders. Sie halten die Regelung für rechtmäßig und weiterhin für erforderlich. Die Zahl der Corona-Ausbrüche in Kindertageseinrichtungen sei seit Jahresbeginn deutlich gestiegen und die Omikron-Variante sei sehr infektiös. Außerdem belaste ein zu Hause durchgeführter Selbsttest die Kinder lediglich gering. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts lässt sich nicht mehr anfechten.
Drei Tests pro Woche für Kita-Kinder
Seit Mitte Februar müssen Eltern dreimal pro Woche schriftlich bestätigen, dass ihr Kind vor dem Besuch der Kita negativ auf das Coronavirus getestet wurde. Das gilt für Kinder ab drei Jahren. Die Tests werden von den Einrichtungen gestellt und sind kostenlos.
