Niedersachsen: Masken- und Testpflicht entfällt weitgehend

Stand: 30.03.2022 09:19 Uhr

Auch in Niedersachsen entfallen ab Sonntag gemäß dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz fast alle Corona-Regeln. Nur in wenigen Bereichen gibt es dann noch eine Masken- und Testpflicht.

Niedersachsen werde den Spielraum nutzen, den das Infektionsschutzgesetz den Ländern lässt. Dieser sei allerdings sehr gering, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in der Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs. So kann beispielsweise die 2G- oder 3G-Regel nicht mehr angewandt werden, die nur Geimpften und Genesenen beziehungsweise auch Getesteten den Zutritt zu bestimmten Bereichen gewährt. Möglich sind künftig noch eine Masken- und Testpflicht - allerdings auch nur in ausgewählten Bereichen. Niedersachsen arbeitet zurzeit an der neuen Corona-Verordnung, die am Sonntag in Kraft treten soll.

Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Heime
  • Justizvollzugsanstalten

Hier gilt eine FFP2-Maskenpflicht

  • Arztpraxen
  • öffentlicher Personennahverkehr und Fernverkehr

Hier gilt eine Testpflicht

  • Schulen und Kitas
  • gemeinschaftliche Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern

Schule: Keine Maskenpflicht mehr nach Ostern

In Schulen gilt nach Angaben des Kultusministeriums derzeit eine Befreiung von der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich, und zwar im Unterricht am Platz. In allen anderen Schulen gilt bis Ende der Woche nach wie vor die Maskenpflicht auch im Unterricht. Nach den Osterferien dürfen alle Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nase-Bedeckung in die Schule kommen, müssen die Maske aber nicht weglassen: "Es ist ausdrücklich möglich, weiterhin Maske zu tragen. Insbesondere nach den Ferien, in welchen oftmals eine Vielzahl von Kontakten und Reisetätigkeiten stattfinden, kann sich diese Schutzmaßnahme als sehr wirksam erweisen", sagte ein Sprecher des Kultusministeriums dem NDR in Niedersachsen.

"Können erst reagieren, wenn die Hütte schon brennt"

Seit Beginn der Corona-Pandemie sei die Vorsorge vor einer Überlastung des Gesundheitssystems und vielen Todesfällen das Leitmotiv für Niedersachsen gewesen, sagte Behrens in der Pressekonferenz am Dienstag. "Jetzt ist es über das Bundesinfektionsschutzgesetz nicht mehr möglich, vorsorgend agieren zu können, sondern wir können erst reagieren, wenn die Hütte schon brennt", sagte die Gesundheitsministerin mit Bezug auf die neue Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz. Denn diese Regelung könne nur dann angewandt werden, wenn es eine konkrete Gefahr oder eine konkrete Überlastung des Gesundheitssystems gibt. In Niedersachsen sei aktuell weder das eine noch das andere auszumachen, sagte Behrens.

VIDEO: Dienstag, 29. März: Die Pressekonferenz in voller Länge (51 Min)

Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern setzen Hotspot-Regel um

Insgesamt setzen laut Behrens 14 der 16 Bundesländer keine Hotspot-Regelung in Gang, weil sie dafür keine rechtlichen Möglichkeiten sähen. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg machten wegen einer starken Überlastung der Intensivstationen beziehungsweise einer Überlastung des Gesundheitssystems davon Gebrauch. In beiden Bundesländern wurden laut Behrens bereits Klagen gegen die Reglung angekündigt. Niedersachsen werde beobachten, wie die Hotspot-Regelungen in den beiden Ländern vor Gericht bestehen, um einzuschätzen, welche Instrumente möglich sind und welche nicht.

Behrens: Infektionszahlen werden noch länger hoch bleiben

Angesichts der weitreichenden Lockerungen geht Behrens davon aus, dass das Infektionsgeschehen bis Ostern noch weiter ansteigt. Danach werde es aus Sicht von Expertinnen und Experten vermutlich abnehmen, aber auch im Sommer noch relativ weit oben verharren, so die Ministerin. "Was das für die Krankheitslast bedeutet und wie es im Herbst weitergeht, das kann man heute noch nicht sagen", so Behrens. Klar sei aber inzwischen, dass Omikron deutlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen führe, die auf der Intensivstation behandelt werden müssten, als vorherige Varianten des Coronavirus.

Quarantäne- und Isolations-Regeln sollen geändert werden

Aus diesem Grund seien bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern am Montag auch die Regeln für Isolation und Quarantäne ein Thema gewesen. Einvernehmlich hätten die Ministerinnen und Minister das Robert Koch-Institut (RKI) um eine Neubewertung der Pandemie gebeten. Es gebe zahlreiche Krankheitsverläufe mit nur geringen oder gar keinen Symptomen, sagte Behrens. Deshalb seien die Absonderungsmaßnahmen offensichtlich zu streng, um mit Omikron umzugehen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe in der Runde erklärt, dass das RKI bereits an einer neuen Absonderungs-Verordnung arbeite.

Kaum noch Erstimpfungen in Niedersachsen

Behrens appellierte unterdessen erneut an alle Ungeimpften, sich doch noch gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Mit Omikron sei für sie das Risiko immens hoch, sich anzustecken. "Der Weg aus der Pandemie bleibt das Impfen", sagte Behrens. Derzeit gebe es aber kaum noch Erstimpfungen in Niedersachsen. Am Montag seien insgesamt lediglich 14.000 Impfungen in Niedersachsen durchgeführt worden. Aktuell sind 78,4 Prozent der Bevölkerung einmal geimpft, 77,6 Prozent zweimal und 63,2 Prozent haben eine dritte Impfung bekommen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 30.03.2022 | 06:00 Uhr

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