Neue Tierschutzverordnung: Streit um Polizeihunde entbrannt
Schutzhunde und Spürhunde haben eine wichtige Aufgabe bei der Polizei. Doch um die Ausbildung der Tiere ist ein Streit entbrannt.
Seit Anfang des Jahres sind bundesweit schmerzhafte Mittel bei der Erziehung oder im Training von Hunden verboten. Niedersachsen will mit einer Bundesratsinitiative eine Ausnahmeregelung von der neuen Tierschutz-Hundeverordnung für Diensthunde erreichen.
Polizei sieht Handlungsfähigkeit eingeschränkt
Dieser Vorstoß wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft Niedersachsen (DPolG) unterstützt. Sollten bestimmte Hilfsmittel verboten bleiben, komme die Polizei in einigen Bundesländern an die Grenzen der Handlungsfähigkeit des Diensthundewesens, wenn nicht sogar darüber hinaus, warnte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft, Patrick Seegers, am Donnerstag.
Tierschutzverband verweist auf alternative Methoden
Der niedersächsische Tierschutzverband kritisierte dagegen die Initiative Niedersachsens für einen weiteren Einsatz der umstrittenen Stachelhalsbänder. Es gebe auch für Schutz- und Diensthunde alternative tierschutzkonforme Ausbildungsformen sowie einen erfolgreichen tiergerechten Umgang, betonte der Landesvorsitzende Dieter Ruhnke.
Gesetzwidriges Verhalten nachträglich legitimiert?
"Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, bei der Abrichtung eines Tieres Schmerzen und Leiden hinzuzufügen", sagte Ruhnke. Dieses Verbot bestehe bereits seit 30 Jahren, der Gesetzgeber habe es jetzt in die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung übernommen. Er befürchte, dass mit dem Antrag Niedersachsens gesetzeswidriges Verhalten in der Ausbildung der Polizeihunde nachträglich legitimiert werden solle.
