Klage von drei Ex-AfD-Landtagsabgeordneten abgewiesen
Niedersachsens Staatsgerichtshof in Bückeburg hat eine Klage von drei früheren AfD-Landtagsabgeordneten als unzulässig abgewiesen. Diese wollten mehr Rechte für fraktionslose Abgeordnete.
Die niedersächsischen Abgeordneten Dana Guth, Stefan Wirtz und Jens Ahrends hatten in ihrer Klage bemängelt, dass sie als fraktionslose Parlamentarier im Ältestenrat nicht vertreten seien und nur verzögert Informationen über die Beratungen erhielten. Auch bei der Möglichkeit, in Ausschüssen mitzuarbeiten oder selbst Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen, sahen sie sich benachteiligt. Mit ihrer Klage vor dem Staatsgerichtshof wollten die drei erreichen, dass sie mehr Rechte bekommen und die Geschäftsordnung des Landtags geändert wird. Guth, Wirtz und Ahrends hatten die AfD-Landtagsfraktion nach einem Führungsstreit im September 2020 verlassen.
Staatsgerichtshof: Antrag nicht ausreichend begründet
Der Staatsgerichtshof lehnte die Anträge als unzulässig ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Im Wesentlichen hielt das Gericht die Anträge der Abgeordneten für nicht ausreichend begründet. Die ehemalige AfD-Landesvorsitzende Guth sowie ihren beiden Mitstreiter hätten unter Nennung der konkreten Bestimmungen darlegen müssen, inwieweit damit gegen die Verfassung verstoßen werde, hieß es in der Begründung. Die Antragsteller hätten unter anderem nicht gezeigt, warum gerade fraktionslosen Abgeordneten im Verhältnis zu fraktionsgebundenen Abgeordneten besondere Rechte zustehen sollten.