Wie funktioniert die Regierungsbildung?
Am Sonntag hat Niedersachsen einen neuen Landtag gewählt. Ein Ergebnis gibt es jetzt - aber eine neue Regierungsmehrheit scheint noch weit entfernt. Regieren wollen wohl alle, aber bitte nicht mit jedem: Persönliche Animositäten spielen eine Rolle genauso wie zerrüttete Verhältnisse zwischen den Parteien nach der vergangenen Legislaturperiode. Keine leichte Situation also, wenn es darum geht, eine Regierung zu bilden. Aber wie funktioniert das überhaupt? Welche Schritte sieht die Landesverfassung nach der Wahl vor? Landtagspräsident Bernd Busemann (CDU) erläutert die Abläufe.
Der Landtag bestimmt, wer das Land regiert
Wer Ministerpräsident werden will, muss sich um die notwendigen Mehrheiten im Parlament bemühen. An Ende entscheidet der Landtag, welche Partei oder Koalition die Regierungsverantwortung übernimmt. Das Prozedere regeln zum einen die Niedersächsischen Verfassung (hauptsächlich Artikel 29 und 30) sowie in den Details vornehmlich die Paragraphen 41 und 42 der Geschäftsordnung des Landtags.
Für die Regierungsbildung gelten folgende Regeln:
- Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit.
- Der Ministerpräsident benennt die Minister und einen Stellvertreter.
- Die Landesregierung muss im Ganzen vom Landtag bestätigt werden.
- Gelingt die Wahl nicht, gibt es weitere 21 Tage Zeit, um eine Mehrheit für die Wahl eines Ministerpräsidenten zu bekommen.
- Gelingt dies auch nicht, stimmt der Landtag über seine Auflösung ab.
- Dann müssten innerhalb von zwei Monaten Neuwahlen stattfinden.
- Stimmt der Landtag gegen seine Auflösung, wird umgehend ein neuer Ministerpräsident gewählt.
- Bei dieser Wahl genügt die einfache Mehrheit. Das heißt, die Wahl gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt. Der so gewählte Regierungschef kann dann Minister berufen. Diese müssen dann nicht mehr durch den Landtag bestätigt werden.
