Keine Waffe für Schäfer zur Abwehr von Wölfen erlaubt
Ein Berufsschäfer aus dem Landkreis Harburg darf seine Schafe nicht mit einer Waffe vor etwaigen Wolfsangriffen schützen. Das entschied das zuständige Verwaltungsgericht Lüneburg.
Der Schäfer hatte gegen die Stadt Winsen (Luhe) geklagt und Erlaubnisse zum Führen einer Flinte (Kaliber 12) gefordert sowie zum Schießen. Die Stadt hatte zuvor entsprechende Anträge abgelehnt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Schäfer Wendelin Schmücker hatte argumentiert, dass er mit einer Waffe sich seiner Herde nähernde Wölfe abschrecken und notfalls auch töten könnte. Tatsächlich sei der Kläger durch Wolfsübergriffe in der Vergangenheit persönlich und wirtschaftlich betroffen, räumte das Gericht ein.
Wolf ist streng geschützt
Ein Interesse des Klägers, Wölfe zum Schutz der Herde mit einer Schusswaffe zu töten oder zu verletzen, sei nach der derzeitigen Rechtslage aber nicht anzuerkennen. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter strengem Schutz. Der erst im Gerichtsverfahren gestellte Antrag des Schäfers, ihm hilfsweise die Benutzung einer Flinte mit Gummigeschossen zu gestatten, hatte ebenfalls keinen Erfolg. Er müsse zunächst einen dahingehenden Antrag bei der Stadt Winsen stellen, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Schmücker kann noch beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.