Andrea Röpke im Portrait. © picture alliance/dpa | Jens Büttner Foto: Jens Büttner

Fall Röpke: Grüne wollen LKA-Datenspeicherung aufklären

Stand: 03.08.2022 15:18 Uhr

Die Grünen kritisieren die rechtswidrige Speicherung der Daten von Journalistin Andrea Röpke durch das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen.

von Mandy Sarti

Die Partei fordert deshalb die Aufklärung durch eine unabhängige Stelle. "Gerade in diesen Zeiten, in denen die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten auf vielfältige Weise bedroht wird, ist es skandalös, wenn eine juristisch irrelevante Anzeige aus dem rechtswidrigen Lager zu einer dauerhaften Speicherung durch eine staatliche Sicherheitsbehörde führt", sagte Marie Kollenrott, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, am Mittwoch.

Grüne fordern Überprüfung durch externe Kommission

Innenminister Boris Pistorius (SPD) müsse die Speicherpraxis des LKA grundlegend durch eine externe Kommission überprüfen lassen. Kollenrott fordert, dass die Landesdatenschutzbeauftragte daran beteiligt wird. "Außerdem muss durch organisatorische Maßnahmen, beispielsweise ein Vier-Augen-Prinzip bei Erstspeicherungen, sichergestellt werden, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt", sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen. Entsprechende Vorgaben finden sich seit 2013 im Landesverfassungsschutzgesetz - Anlass waren damalige Datenspeicherskandale.

Behörde will gespeicherte Daten prüfen

Anlass für die Kritik ist die Berichterstattung des NDR Niedersachsen über die Fehler des LKA im Fall der Journalistin Andrea Röpke. Die Behörde hatte angekündigt zu prüfen, welche Daten beim Staatsschutz gespeichert wurden.

Worum geht es?

Der Fall hatte für Ärger gesorgt: Extremismusexpertin Röpke war infolge eines Artikels über ein mutmaßliches Terrornetzwerk von einem AfD-Politiker angezeigt worden. Das Ermittlungsverfahren wurde zwar von der Staatsanwaltschaft eingestellt, ihre persönlichen Daten allerdings gespeichert. Neben dem landesweiten Polizeisystem Nivadis auch bei Inpol, einem bundesweiten Verzeichnis. Vor zwei Wochen wurde diese Speicherung durch das Verwaltungsgericht Stade für rechtswidrig erklärt.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 02.08.2022 | 08:00 Uhr

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Rechtsextremismus

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