Eine Frau klebt ein Schild mit dem Text "Neue Testverordnung - Eigenanteil von drei Euro" an eine Glaswand. © picture alliance Foto: Andreas Dunker

Corona: Zahl der Schnelltests in Niedersachsen geht zurück

Stand: 27.07.2022 15:58 Uhr

Seitdem es keine kostenlosen Corona-Tests mehr für alle Bürger gibt, werden in Niedersachsen auch immer weniger Tests durchgeführt. Zudem gibt es inzwischen weniger Testzentren.

Wurden in der letzten Juni-Woche noch knapp 800.000 Tests in ganz Niedersachsen durchgeführt, waren es in der vergangenen Woche nur noch 342.500, wie das Landesgesundheitsamt am Mittwoch mitteilte. Selbsttests, die etwa in Drogerie- oder Lebensmittelmärkten erhältlich sind, fließen in diese Zahlen nicht mit ein. Eine weitere Veränderung ist, dass auch weniger Testzentren die Ergebnisse meldeten: Vor drei Wochen waren es landesweit noch 2.373 Zentren, in der vergangenen Woche waren es bereits 940 weniger.

Zahl der PCR-Tests weitgehend stabil

Die Einführung der Zuzahlung habe dazu geführt, dass weniger Schnelltests in Testzentren oder Apotheken gemacht werden, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums. Die Zahl der PCR-Tests sei aber weitgehend stabil geblieben. Seit dem 30. Juni sind die Bürgertests nur noch für Risikogruppen und einige Ausnahmefälle kostenlos. Wer sich testen lassen möchte, ohne eines der Kriterien zu erfüllen, kann dies abhängig vom Angebot des jeweiligen Testzentrums auch weiterhin machen, muss dafür aber die Kosten in voller Höhe selbst tragen.

Diese Personen müssen 3 Euro Eigenbeteiligung zahlen:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (also zu Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben ("rote Kachel")

Für diese Personen ist der Bürgertest weiterhin kostenlos:

  • Kinder unter 5 Jahren
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, die sich nach einer Corona-Infektion freitesten lassen möchten
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
  • Besucher, Behandelte und Bewohner in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

Weiterhin fünf Tage Isolation bei Corona-Infektion

Unterdessen hat die Landesregierung angekündigt, die geltende Absonderungsverordnung fast unverändert bis zum 27. August zu verlängern. Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich weiterhin fünf Tage in Isolation begeben, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch sagte. Wer einen positiven Schnelltest hat, muss auch künftig einen PCR-Test machen lassen, um das Ergebnis zu bestätigen. In den vergangenen Tagen hatte es nach einem Vorstoß von Kassenärzte-Chef Andreas Gassen eine Diskussion darüber gegeben, ob die Isolationspflicht im Falle einer symptomfreien Corona-Infektion aufgehoben werden sollte.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 27.07.2022 | 12:00 Uhr

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