Corona-Verstöße: Polizei löst etliche unerlaubte Treffen auf
In Niedersachsen hat es am Wochenende wieder zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Regeln gegeben. Die Polizei beendete mehrere größere Zusammenkünfte.
In Neuenhaus (Landkreis Grafschaft Bentheim) feierten rund 30 junge Menschen an der Schwimmhalle. Als die Beamten eintrafen, flüchteten sie in verschiedenen Richtungen. Die Polizei konnte jedoch zurückgelassenen Wertgegenstände wie Handys und Taschen sicherstellen. In Papenburg (Landkreis Emsland) lösten Polizisten ein Treffen von 15 Personen aus verschiedenen Haushalten auf. Zudem wurden sechs Personen in einem Gartenhaus angetroffen. Insgesamt registrierten die Beamten in den beiden Landkreise fast 80 Verstöße.
Partygäste in Garrel flüchten
In Garrel im Landkreis Cloppenburg beendete die Polizei nach Hinweisen von Zeugen eine Geburtstagsparty mit rund 25 Personen. Auch hier versuchten die Gäste zu flüchten, außerdem wurden die Jalousien in dem Einfamilienhaus geschlossen. Die Beamten trafen schließlich noch elf Personen aus vier verschiedenen Haushalten an. Gegen die Betroffenen wurde Anzeige erstattet.
Polizei beendet Party zum 18. Geburtstag
Viel zu tun hatte die Polizei auch im Landkreis Nienburg, wo gleich mehrere Hinweise auf private Partys eingingen. In Essern trafen die Beamten zwölf zum Teil erheblich alkoholisierte Personen an, die in einem Partyraum den 18. Geburtstag der Gastgeberin feierten. Das Treffen wurde umgehend beendet, außerdem wurden gegen die Anwesenden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In zwei Wohnungen in Stolzenau löste die Polizei Treffen von Personen auf, die aus mehr als zwei Haushalten stammten.
Zeven: Personen aus fünf Haushalten in einer Wohnung
Unerlaubt gefeiert wurde auch in Zeven (Landkreis Rotenburg). Hier trafen die Beamten in einer Dachgeschosswohnung fünf Männer im Alter von 17 bis 33 Jahren aus fünf verschiedenen Haushalten an. Alle trugen weder Masken noch hielten sie den Mindestabstand zueinander ein. Die Polizei beendete auch diese Party. Den Betroffenen droht nun ein Bußgeldverfahren.
