Ein Wolf läuft durch einen Wald. © picture alliance/dpa/Klaus-Dietmar Gabbert Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Ausschuss stimmt für Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

Stand: 27.04.2022 21:26 Uhr

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist in Niedersachsen so gut wie beschlossen. Am Mittwoch hat sich der Agrarausschuss des Landtags dafür ausgesprochen.

Nun muss der Antrag der rot-schwarzen Landesregierung noch in die begleitenden Ausschüsse und dann ins Plenum. Der bestehende Schutzstatus bleibe dadurch allerdings unberührt, heißt es vonseiten des Umweltministeriums. "Für Halter von Weidetieren ist dies ein ganz wichtiger und historischer Tag", sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Herjmann Grupe, am Mittwoch. Die Risse von Weidetieren seien mit der ansteigenden Population des Wolfes in Niedersachsen gravierend gestiegen. "Nach wie vor ist diese Situation für viele Nutztierhalter finanziell existenzbedrohend und psychisch sehr belastend." Vor allem viele Schäfer hätten ihren Betrieb eingestellt. "Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist nun endlich der erste Schritt in die richtige Richtung erfolgt, um die Wolfspopulation auf ein verträgliches Maß zu regulieren", betonte Grupe.

Nabu fordert Unterstützung beim Herdenschutz

Laut einer repräsentativen Umfrage des Naturschutzbundes Nabu aus dem Jahr 2021 allerdings hat der Wolf seit seiner Rückkehr nach Deutschland durchaus viele Sympathien in der Bevölkerung. So fanden es 77 Prozent der Befragten erfreulich, dass Wölfe wieder hier leben. "Von der Politik erwarten wir, dass sie anstatt sich um Obergrenzen und Bejagung zu streiten, sich der Unterstützung der Weidetierhaltung und des Herdenschutzes widmet", wird Nabu-Wolfsexpertin Marie Neuwald auf der Internetseite des Nabu zitiert.

BUND: Wolf unterliegt weiterhin ganzjähriger Schonzeit

Und der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) lehnt die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ebenfalls ab. Die meisten Wolfsrudel verhielten sich schließlich unauffällig. "Der Wolf ist eine nach europäischem Recht streng geschützte Art. Es ist bereits heute auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich, problematische Individuen mit Ausnahmegenehmigungen zu entnehmen", wird Axel Ebeler, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Niedersachsen, auf der BUND-Homepage zitiert. "Eine Erweiterung des Jagdgesetzes ist daher weder notwendig noch zielführend." Mit einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht entstehe demnach der falsche Eindruck, dass mehr Wölfe abgeschossen werden dürften. Da die Art aber weiterhin einer ganzjährigen Schonzeit unterliege, müsse wie bisher im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Derzeit gibt es laut Zahlen der Landesjägerschaft 38 Wolfsrudel, zwei Wolfspaare und vier residente Einzelwölfe in Niedersachsen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 28.04.2022 | 06:00 Uhr

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