Tipps für eine wirksame Patientenverfügung
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung: Die Vorstellung, nicht mehr über die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht vielen Menschen Angst. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht können auf diesen Ernstfall vorbereiten. Beides ist wichtig, damit eine Person des Vertrauens für einen handeln kann, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Doch höchstens ein Drittel aller Deutschen haben entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Erklärung des eigenen Willens. Wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlung zu geben, wird sie wirksam. In der Patientenverfügung beschreibt der potenziell Betroffene mögliche Situationen und die dann gewünschte oder eben gerade nicht gewünschte Behandlung. Er legt damit fest, ob er in bestimmte Untersuchungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt. Für Ärzte ist eine solche Verfügung unmittelbar verbindlich - zumindest dann, wenn sie konkret genug formuliert ist.
BGH-Entscheidung: Möglichst konkrete Anweisungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juli 2016 entschieden, dass pauschale Formulierungen wie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht ausreichen. Die Ausführungen in der Patientenverfügung sollten möglichst konkrete Anweisungen zu den Themen künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, Organspende sowie zu weiteren medizinischen Fragen enthalten. Um die eigenen Wünsche nachvollziehbarer zu machen, sollte jeder ein paar zusätzliche Zeilen zu seiner persönlichen Situation aufschreiben.
Persönliche Beratung empfohlen
Zahlreiche Vordrucke und Textbausteine zu einer Patientenverfügung finden sich im Internet. Bei diesem komplizierten Thema empfiehlt sich aber eine ausführliche Beratung. Anlaufstellen sind Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Hospize oder ein Arzt. Er kann erklären, welche medizinischen Folgen bestimmte Wünsche und Entscheidungen haben. Für eine persönliche Beratung muss generell mit Kosten gerechnet werden - je nach Aufwand und Länge der Beratung.
Patientenverfügung ist wirksam ohne notarielle Beglaubigung
Grundsätzlich muss eine Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt sein. Wirksam wird sie mit der eigenhändigen Unterschrift. Die bestehende Patientenverfügung kann jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden.
Vorsorgevollmacht: Person des Vertrauens benennen
Ebenso wichtig wie eine Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, Medizinern im Ernstfall die Wünsche des Patienten zu verdeutlichen und darauf zu achten, dass sie berücksichtigt werden. Die bevollmächtigte Person hat dann die Aufgabe, rechtlich den Willen des Patienten durchzusetzen.
Ohne entsprechende Vollmacht bekommen Vertrauenspersonen von Ärzten keine Auskünfte über Gesundheitszustand und Behandlung. Es ist wichtig, alle Aspekte der Patientenverfügung rechtzeitig mit der in der Vorsorgevollmacht festgelegten Person zu besprechen. Sinnvoll ist es zudem, ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie zu haben, damit Ärzte gleich wissen, wer der Bevollmächtigte ist und wo die Dokumente liegen.
Tipps: Den Ernstfall vorbereiten
- Wichtige Unterlagen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament in einem "Notfall-Ordner" zu Hause auffindbar hinterlegen
- Kopien für Angehörige, Bevollmächtige oder auch für den Hausarzt (nach Rücksprache) anfertigen und aushändigen
- Hinweis auf Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht oder Ansprechpartner bei sich tragen, zum Beispiel im Portemonnaie
Auch Vordrucke für die Vorsorgevollmacht gibt es im Internet.
Unterschiede Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Oft herrscht Unsicherheit, wie sich eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung unterscheidet:
- Eine Vorsorgevollmacht erlaubt einer Person, im Namen des Vollmachtgebenden zu handeln und zu entscheiden. Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung. Sie wird von keiner Institution geprüft oder kontrolliert.
- Die Betreuungsverfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ein Dokument, in dem für den Betreuungsfall schriftlich festgelegt ist, wer im Ernstfall als Betreuer eingesetzt werden soll. Mit Betreuung ist in diesem Fall eine rechtliche Betreuung gemeint, die von staatlicher Stelle beauftragt und kontrolliert wird.
