Die Hamburger Polizei hat in Eilbek einen mutmaßlichen Drogendealer festgenommen. Der 22-Jährige war am Mittwochmittag mit seinem Auto erst gegen eine Litfaßsäule, dann gegen ein Verkehrsschild und einen E-Scooter gekracht - offenbar unter dem Einfluss von Drogen. Die Beamtinnen und Beamten fanden bei dem Mann mehrere Gramm Kokain und durchsuchten daraufhin seine Wohnung. Dabei fanden sie weitere Drogen und mehrere Tausend Euro Falschgeld.
In St. Georg ist am Montagnachmittag ein Mann angegriffen und ausgeraubt worden. Laut Polizei attackierten drei Männer den 42-Jährigen an der Adenauerallee. Dabei setzten sie auch Pfefferspray ein. Die Täter konnten mit dem Handy und Bargeld des Opfers entkommen. Die Polizei sucht nun Zeugen, die den Raubüberfall beobachtet haben. Zeugenaussagen nimmt sie unter 040 / 42 86 - 56 789 oder in einer der Polizeidienststellen entgegen.
Im Harburger Phoenix-Viertel ist am Mittwochnachmittag ein Mann niedergestochen worden. Zuvor hatten sich laut Polizei zwei Männer in der Straße Bunatwiete gestritten. Dabei soll es um Schulden gegangen sein. Einer der Männer zog plötzlich ein Messer und stach dem anderen in Oberschenkel und Gesäß. Der Täter ist flüchtig, die Polizei weiß aber offenbar um wen es sich handelt.
Das Amtsgericht St. Georg hat am Mittwoch einen 33-Jährigen zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er hatte im September vergangenen Jahres einen 90-Jährigen am Eingang zu einer U-Bahnstation am Steindamm beraubt und schwer verletzt. Der 33-jährige stahl die Tasche des Rentners. Dabei stürzte der Senior. Er erlitt eine Schädelfraktur, verlor zwei Zähne und kugelte sich die Schulter aus. Filmaufnahmen aus einer Überwachungskamera überführten den Täter.
Die Hamburger Volksinitiative gegen die Gendersprache in Verwaltung und Bildung kann starten. Der Landeswahlleiter erklärte nach Angaben der Organisatoren, dass die Vorlage rechtlich unbedenklich und formal korrekt sei. Ab kommender Woche sollen Unterschriften gesammelt werden. Mit der Volksinitiative soll der Senat aufgefordert werden, der Verwaltung und Bildungseinrichtungen vorzugeben, dass in der Kommunikation und in Veröffentlichungen die Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung einzuhalten sind. Wenn mindestens 10.000 Wahlberechtigte die Erklärung unterschreiben, muss sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen befassen.