Sind IGeL-Leistungen beim Hautarzt sinnvoll?
Viele Hautärzte bieten Leistungen an, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden. Zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) beim Hautarzt gehören zum Beispiel die Früherkennung von Hautkrebs und das Entfernen von Altersflecken.
Hautkrebs: Früherkennung ist wichtig
Die Früherkennung des schwarzen Hautkrebses (Melanom) ist sinnvoll. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Hautuntersuchung mit bloßem Auge. Zusätzliche Untersuchungen wie die Auflichtmikroskopie zur genaueren Beurteilung von Pigmentmalen oder die Videodokumentation auffälliger Befunde müssen gesetzlich Versicherte in der Regel selbst bezahlen. In einigen Bundesländern bezahlen die Krankenkassen inzwischen die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop.
Experten halten die Kassenleistungen in diesem Bereich für nicht ausreichend. Ihrer Ansicht nach sollten Menschen auffällige Pigmentmalen auch vor dem 35. Lebensjahr vom Hautarzt kontrollieren lassen. Mit einem Auflichtmikroskop können Dermatologen viel besser als mit dem bloßen Auge beurteilen, ob es sich um bösartige Hautveränderungen handelt. Und bei konkretem Verdacht halten Experten die Videodokumentation für empfehlenswert. Dies gilt auch, wenn bereits ein Melanom in der Familie aufgetreten ist.
Altersflecken und Alterswarzen entfernen
Altersflecken sind harmlose altersbedingte Verfärbungen der Haut, die vor allem an Händen und Unterarmen auftreten. Wenn Betroffene, die Altersflecken als kosmetisches Problem empfinden, kann eine Aufhellung der Flecken mit Laserstrahlen sinnvoll sein. Die kostenpflichtige Behandlung ist schmerzarm: Sie fühlt sich an wie kleine Nadelstiche. Danach bildet sich Schorf, der sich nach wenigen Tagen von allein ablöst. Die Haut sollte anschließend vier Wochen vor der Sonne geschützt werden.
Auch Alterswarzen sind harmlos. Als kostenpflichtige IGeL-Leistung kann der Hautarzt sie abschaben.
Wichtig bei der Therapie von Altersflecken und Alterswarzen: Der Hautarzt darf nur eindeutig gutartige Veränderungen behandeln. Handelt es sich um Krebs, können bösartige Zellen in den tieferen Hautschichten verbleiben und dort weiter wachsen und streuen.
Schwitzen: Behandlung mit Gleichstrom und Botulinumtoxin
Übermäßiges Schwitzen kann für Betroffene belastend sein. Es tritt vor allem an Stellen mit vielen Schweißdrüsen auf, zum Beispiel an Händen, Füßen und unter den Achseln. In krankhaften Fällen übernehmen die Krankenkassen die Behandlung:
- Die Gleichstromtherapie kommt an Händen und Füßen zum Einsatz. Sie verringert wirksam die Aktivität der Schweißdrüsen, muss allerdings regelmäßig wiederholt werden.
- Botulinumtoxin ("Botox") spritzt der Hautarzt unter den Achseln. Das starke Gift wird auch gegen Falten eingesetzt. Die Behandlung reduziert die Schweißproduktion zuverlässig, muss aber alle halbe Jahr wiederholt werden.
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