Impfschutz-Kontrolle dient der Gemeinschaft
Um ein Ausbreiten der Masern-Erkrankungen einzuschränken, sind an einer Gesamtschule in Hildesheim die Impfausweise von Schülerinnen und Schülern kontrolliert worden. Viele zeigen dafür Verständnis, aber es gibt auch Kritik. Manch einer befürchtet gar, dass auf dieser Weise eine "Impfpflicht durch die Hintertür" vorbereitet werde.
Ein Kommentar von Anja Hitzemann, NDR Niedersachsen
Haben sie schon einmal mit jungen Eltern über das Für und Wider von Impfungen diskutiert? Das ist ungefähr so, wie mit Autofahrern über ein Tempolimit zu sprechen - geht irgendwie nicht so gut. Kaum zu glauben, dass eine Sache, die ja eigentlich der Gesundheit dient, so umstritten sein kann.
Schauen wir uns die Fakten an: Die Impfung gegen Masern gehört zum Impfkalender der Ständigen Impfkommission, sie wird empfohlen im Alter zwischen ein und zwei Jahren, mit einer Wiederholung in einem kurzen Abstand nach dem ersten Piks, erst dann ist der Schutz gewährleistet.
Der Grund für die Empfehlung ist so einfach wie nachvollziehbar: Gerade Säuglinge sind besonders gefährdet, wenn es um Viruserkrankungen geht, sie können sogar daran sterben.
Antworten auf die Kritikpunkte von Impfgegnern
Was also kann gegen eine Impfung sprechen? Die Gegner führen zum Beispiel an, dass Neugeborene ja durch Antikörper geschützt sind, die durch den Blutkreislauf und die Milch von der Mutter weitergegeben werden. Das stimmt, allerdings reicht dieser Schutz nur für wenige Monate, dann muss das Kind einen eigenen Schutz bekommen.
Weiterer Kritikpunkt: Die Kinder werden durch eine Impfung krank, da das Virus ja gespritzt wird. Tatsächlich kann in wenigen Fällen die Krankheit ausbrechen, allerdings nur sehr schwach und sehr kurz - dann greift der Schutz.
Noch ein Argument der Gegner: Die Krankheiten, gegen die geimpft wird, gibt es ja schon gar nicht mehr. Ja, eben, nämlich genau weil seit Jahrzehnten gegen diese Krankheiten geimpft wird.
Es geht um den Schutz von uns allen
Viele Impfgegner denken offenbar nur bis zur eigenen Nasenspitze; dabei geht es nicht nur um das Wohl des Einzelnen, sondern vielmehr um den Gemeinschaftsschutz. Wenn ein Säugling von Menschen umgeben ist, die geimpft sind, ist das Ansteckungsrisiko gering. Im Umkehrschluss steigt das Risiko, je weniger Menschen immun sind und so eine Krankheit wie Masern weitergeben können.
Kontrolle in Hildesheim: Sicherheit geht vor
Deswegen ist eine Kontrolle wie jetzt an der Schule in Hildesheim verständlich - und auch der Ausschluss vom Unterricht, wenn kein Impfschutz nachgewiesen werden kann. Denn bevor die Masern sichtbar ausbrechen, können die Viren schon längst weitergegeben worden sein.
Im Sinne des Gemeinschaftsschutzes sollte also die Sicherheit vorgehen. Und wer sein Kind nicht impfen lassen will, der darf sich dann auch nicht darüber aufregen, wenn es von der Schule nach Hause geschickt wird.
Ein Tempolimit kommt vor der Impfpflicht ...
Rechtlich abgesichert ist die Entscheidung des Gesundheitsamtes Hildesheim durch das Infektionsschutzgesetz. Es gibt sogar immer mal wieder Erwägungen, eine Impfpflicht einzuführen. Die Rechtsgrundlage für eine entsprechende Verordnung gibt es sogar, wenn sie auch unter Juristen umstritten ist. Aber bis eine Impfpflicht kommt, wird wohl eher ein Tempolimit eingeführt.
