Ethische Bedenken bei vorgeburtlichen Bluttests
Immer mehr Schwangere nutzen einen vorgeburtlichen Bluttest als selbstverständlichen Teil des Vorsorge-Programms. Mit diesem Test lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit festellen, ob der Embryo die Anlage für das Downsyndrom hat. In der Diskussion, ob der Test eine Krankenkassenleistung werden soll, werden auch viele ethische Aspekte angesprochen.

Zwischen 80 und 90 Prozent der Schwangerschaften, bei denen das Downsyndrom festgestellt wird, werden abgebrochen, zeigt ein Blick in die Länder, in denen der vorgeburtliche Bluttest bereits als Reihenuntersuchung üblich ist. Deshalb befürchten Kritikerinnen wie Janna Wolff, Politikwissenschaftlerin an der Universität Bremen, der Bluttest sei der erste Schritt, Kinder mit unerwünschten genetischen Eigenschaften systematisch und effektiv auszusortieren. "Im Moment verläuft die ganze Diskussion um den Umgang mit Trisomie 21, aber medizinisch-technisch ist ja schon viel mehr möglich. Es können nicht nur spätmanifeste Krankheitsanlagen festgestellt werden. Die Frage ist: Wird da dann irgendwann eine Grenze gezogen? Und wo wird sie gezogen?"
Jeder Embryo zukünftig genetisch durchgecheckt?
Die Sorge dahinter: Die Zulassung des Bluttests sei ein Dammbruch, der dazu führen könne, dass schon sehr bald jedes ungeborene Kind einen genetischen Check-up überstehen müsse, bevor die werdenden Eltern sich für sein Weiterleben entscheiden. In den USA ist bereits ein Bluttest auf dem Markt, mit dem nach 30 genetischen Krankheiten gesucht wird.
Auch der Hamburger Humangenetiker Christian Kubisch vom Universitätsklinkum im Stadtteil Eppendorf hält die Absicht, per Bluttest nach immer mehr genetischen Abweichungen zu suchen, für den falschen Weg, mit dem Wissen der Genetik umzugehen: "Wenn es auf einmal einen Test über 500 Erkrankungen geben soll, wer soll denn dann aufklären? Wer macht denn dann die Vorauswahl, für welche Erkrankungen getestet wird?"
Was heißt eigentlich "krank"?
Die Liste der Fragen ließe sich noch verlängern: Welche Krankheit ist wie zu bewerten? Vielleicht ist "krank" manchmal nur "anders als die Mehrheit"? Sollte das Wissen, dass jemand möglicherweise im fortgeschrittenen Alter an Alzheimer erkrankt, ein Argument dafür sein, diesem Menschen erst gar nicht das Leben zu ermöglichen?
Darüber hinaus kann keine genetische Untersuchung vorhersagen, was der Befund im Einzelfall für den betroffenen Menschen konkret bedeutet: "Zehn Patienten mit genau derselben genetischen Veränderung für bestimmte Erkrankungen haben zum Teil extrem unterschiedliche Krankheitsverläufe. Das eine Kind verstirbt vielleicht schon mit fünf Wochen, das nächste Kind entwickelt Symptome erst im zweiten, dritten Lebensjahr, ein anderer erst mit 25 - selbst bei identischer genetischer Veränderung, was bei Trisomie 21 ja nicht anders ist."
Leben oder nicht leben?
Was also und vor allem wem nützt dann dieses Wissen? Was heißt es, wenn bei einem ungeborenen Kind Trisomie 21 nachgewiesen wird? Hinzu kommt, dass es für die meisten vorgeburtlich feststellbaren Krankheiten und Chromosomen-Störungen keine Therapiemöglichkeiten gibt. Es geht also um die Entscheidung zwischen Leben und Tod.
Die Kritiker bemängeln darüber hinaus, dass der Test wie ein Heilsversprechen für das ideale Wunschkind beworben wird, betont Regine Sahling, Mutter eines Sohnes mit Downsyndrom und Geschäftsführerin des Vereins KIDS in Hamburg: "Die tun alle so, als ob mit der Aussortierung der Menschen mit Downsyndrom eine Sicherheit geschaffen werden könnte, dass ein Kind, das geboren wird, gesund ist, seinen Weg geht und den Anforderungen und Idealvorstellungen, die alle Eltern von ihren Kindern haben, entsprechen wird. Dabei ist das ein Versprechen, das gar nicht eingehalten werden kann."
Nur etwa vier bis fünf Prozent aller Handicaps, mit denen Menschen leben, sind genetisch vererbt. Alle anderen entstehen im Laufe des Lebens. Deshalb fühlen sich Menschen mit einer anerkannten Behinderung und deren Angehörige durch die systematische Suche nach genetischen Abweichungen diskriminiert. Der vorgeburtliche Bluttest stellt für sie das Menschenbild infrage, das unserem Grundgesetz zugrunde liegt: Allen Menschen kommt demnach das gleiche Recht auf Entfaltung, Förderung und Unantastbarkeit zu.
Recht auf Gleichbehandlung contra Recht auf Abtreibung
Das Thema stellt unbequeme, provokante Fragen an alle: Wäre der massenhaft eingesetzte Pränataltest für die Gesellschaft etwa eine ökonomisch einfache Lösung, um sich von der Fürsorge für möglicherweise Hilfsbedürftige bis ins hohe Alter zu befreien? Mangelt es an Engagement und Toleranz gegenüber Menschen, die "anders" sind, oder denen, die sich anders entscheiden? Oder steht am Ende die Erkenntnis, dass werdende Eltern schlicht ein Anrecht darauf haben, entscheiden zu können, was sie sich zutrauen wollen oder können?
All das gilt es im Zusammenhang mit den Möglichkeiten, den Chancen und Risiken der vorgeburtlichen Gentests zu klären, die momentan vor allem zum Erkennen eines Downsyndroms eingesetzt werden.
