Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) spricht im Plenum des Niedersächsischen Landtags. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

Staatsgerichtshof: Regierung hätte Landtag informieren müssen

Stand: 09.03.2021 12:41 Uhr

Die rot-schwarze Koalition hätte den Niedersächsischen Landtag am Anfang der Pandemie ausführlich über ihre Pläne informieren müssen. Sie sei in der Bringschuld, so der Staatsgerichtshof Bückeburg.

"Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht in erforderlichem Maße nachgekommen", sagte der Präsident Thomas Smollich am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Diese sei nach der Landesverfassung verpflichtet, den Landtag über Regelungen grundsätzlicher Bedeutung wie die Corona-Verordnungen zu unterrichten. Es stehe nicht im Ermessen der Regierung, darauf in besonderen Lagen zu verzichten.

Gericht: Informationspflicht gilt nicht erst auf Anfrage

Im Urteil gab der Gerichtshof der Opposition auf ganzer Breite recht und verwarf die Einwände der Regierung. Der Landtag habe die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und eigene Initiativen sowie Alternativen zu entwickeln, betonte der Gerichtspräsident. Damit Regierung und Parlament auf Augenhöhe handeln könnten, gebe es bei gewichtigen Vorhaben eine Informationspflicht der Regierung, und zwar als Bringschuld und nicht erst auf Anfrage. Einen Anwendungsspielraum, in welchem Umfang die Regierung ihre Kontrolleure informiere, gebe es dabei nicht, betonte Smollich.

Eile wegen Krisensituation ist kein Argument

Zwar müsse die Landesregierung dem Landtag keinen Einblick in ihre interne Willensbildung geben, dieser Prozess sei der parlamentarischen Kontrolle entzogen, stellte der Gerichtshof fest. In dem Moment, in dem die Regierung aber die kommunalen Spitzenverbände zu Entwürfen einer Corona-Verordnung anhöre, sei die Willensbildung vorläufig abgeschlossen und müsse der Landtag als Ganzes, und nicht bloß einzelne Vertreter oder Ausschüsse, informiert werden. Die Eilbedürftigkeit in der Corona-Krise stehe dem nicht entgegen. Gerade in einer solchen Situation helfe die elektronische Kommunikation.

Regierung betonte Zeitdruck bei Verordnungen

Die Staatskanzlei hatte bei einem vorangegangenen Gerichtstermin auf den Zeitdruck verwiesen, unter dem die Verordnungen entstünden. Da diese innerhalb weniger Wochen stets aktualisiert würden und nichts für lange Zeit festgeschrieben werde, sei die Parlamentsbeteiligung über die regelmäßigen Landtagssitzungen gewährleistet gewesen. Smollich hinterfragte bei dem Termin, weshalb die Regierung zwar den Landkreistag vorab über die Verordnungsentwürfe informierte, nicht aber den Landtag. Dazu hieß es von Regierungsseite, es habe keine Pflicht zur Unterrichtung bestanden.

Seit Frühsommer anderes Prozedere im Landtag

Die Koalition änderte ihr Vorgehen im Frühsommer vergangenen Jahres, als die Opposition einen Eilentscheid des Gerichts verlangte. Seither informiert sie das Parlament vorab über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnungen. Regelmäßig gibt es auch Sondersitzungen des Landtags zur Corona-Politik. Eine Verpflichtung dazu hatte die Regierung aber weiterhin ausdrücklich nicht gesehen - genau deshalb hielten Grüne und FDP an ihrer Klage fest.

Althusmann findet Klage unnötig

Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident Bernd Althusmann (CDU) hatte das anfängliche Vorgehen am Freitag im Landtag noch einmal verteidigt. Seit einem dreiviertel Jahr gebe es einen vernünftigen Modus zur Beteiligung des Parlaments. "Wo jetzt das Defizit sein soll, ist nicht klar", so Althusmann. "Uns ist selbstverständlich daran gelegen, frühzeitig und umfänglich zu unterrichten." Die Regierung setze weiterhin auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Opposition.

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Aktuell | 09.03.2021 | 12:00 Uhr

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