Kulturelle Landpartie: Baugenehmigungen für Camping entfallen
Für temporäre Campingplätze bei der Kulturellen Landpartie im Wendland sind ab sofort keine Baugenehmigungen mehr nötig. Diese hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg im letzten Jahr erstmalig gefordert.
In der Begründung des Gerichts steht, dass eine begrenzte, kurzfristige Nutzung, wie zum Beispiel auf einem Festival, nicht den strengen Anforderungen des Bauordnungsrechts unterliege. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen aus dem Dezember 2024 hervor, von dem die Veranstalter der Kulturellen Landpartie nach eigenen Angaben erst diese Woche erfuhren. Das Urteil betrifft viele Veranstaltungen in Niedersachsen, auch die Kulturelle Landpartie im Wendland.
Mehr Kosten und Bürokratie, weniger Campingplätze
Letztes Jahr hatte der Landkreis Lüchow-Dannenberg diese Genehmigungen und die damit verbundenen Gebühren zum ersten Mal eingefordert. Daraufhin hatten viele Privatpersonen ihre Höfe und Wiesen nicht mehr zum Campen zur Verfügung gestellt, weil Aufwand und Kosten von bis zu mehreren hundert Euro zu hoch gewesen seien.
Veranstalter fordern Gebühren vom Landkreis zurück
Die Veranstalter des Musik- und Kulturfestivals wollen jetzt noch versuchen, die Gebühren, die im vergangenen Jahr gezahlt wurden, zurückzufordern. Ein Sprecher des Landkreises entgegnete, man werde nur die Gebühren zurückzahlen, die bereits für dieses Jahr bezahlt worden seien. Dieses Jahr findet die Kulturelle Landpartie an 74 verschiedenen Orten im Wendland vom 29. Mai bis zum 9. Juni statt.
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