Kreuz auf einem Wörterbuch mit dem Wort Missbrauch. © picture alliance / Bildagentur-online/Ohde Foto: Bildagentur-online/Ohde

Missbrauch: Ex-EKD-Mitarbeiter verliert Versorgungsansprüche

Stand: 16.09.2022 16:29 Uhr

Ein Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland hat gegen einen früheren Pfarrer wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche die höchstmögliche Disziplinarmaßnahme verhängt.

Wie die EKD am Freitag in Hannover mitteilte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mitarbeiter während seiner Zeit als Pfarrer in einer Landeskirche in den 1980er-Jahren in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen hat. Deshalb sei er nun aus dem Dienst entfernt worden. Damit verliert der Mann seine Rechte aus der Ordination und bestehende Versorgungsansprüche. Außerdem hat das Urteil ein Tätigkeitsverbot in der evangelischen Kirche zur Folge. Nähere Angaben zu Person und Ort machte die EKD mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte nicht.

Opfer meldete sich bei Landeskirche

Der nicht mehr im aktiven Dienst tätige Mitarbeiter war laut der Kirche zuletzt als Oberkirchenrat im EKD-Kirchenamt beschäftigt. Deshalb wurde das Verfahren bei der Landeskirche in erster Instanz vor dem Disziplinargericht der EKD verhandelt. Das Verfahren kam den Angaben zufolge zustande, weil sich ein Opfer des Mannes bei der Landeskirche gemeldet hatte. Eine Strafanzeige sei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits bei Eröffnung des Disziplinarverfahrens im vergangenen Jahr erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft habe ein Ermittlungsverfahren jedoch wegen Verjährung inzwischen eingestellt, hieß es.

Landeskirche und EKD wollen weiter aufarbeiten

Gegen das Urteil des kirchlichen Disziplinargerichts können Rechtsmittel eingelegt werden. Unabhängig davon wollen den Angaben zufolge sowohl die betreffende Landeskirche als auch die EKD weitere Aufarbeitungsschritte durch unabhängige externe Experten einleiten. Dazu gehöre eine Prüfung aller Beschlüsse und Projekte, für die der Mitarbeiter maßgeblich verantwortlich zeichnete, hieß es.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional | 16.09.2022 | 15:00 Uhr

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