Milde Strafen für Angriff auf Göttinger Journalisten
Zwei Männer sind am Donnerstag nach einem Angriff auf Göttinger Journalisten mit niedrigen Strafen belegt worden. Die Begründung: Es sei nicht sicher, ob sie die Journalisten als solche erkannt hätten.
Bei dem Übergriff 2018 in Fretterode in Nordthüringen waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Die beiden Verurteilten werden der Neonazi-Szene zugerechnet. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) sagte am Donnerstag, die Kammer habe nicht feststellen können, dass es sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf Journalisten gehandelt habe. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 Arbeitsstunden verurteilt, der ältere Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Diese hatte für den jüngeren der beiden Angeklagten eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Für den älteren der beiden Angeklagten plädierte der zuständige Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.
Ein Journalist verließ aus Protest den Saal
Zur Begründung für die geringe Strafe hieß es weiter, im Zuge der Hauptverhandlung habe sich nicht klar ergeben, dass die Angeklagten die beiden Angegriffenen als Pressevertreter erkannt hätten. Vielmehr gehe die Kammer davon aus, dass sie diese als Angehörige der linken Szene identifiziert hätten. Dafür spreche unter anderem, dass die Angeklagten die Angegriffenen während des Übergriffs als "Zecken" bezeichnet hätten, sagte die Vorsitzende Richterin. Einer der Journalisten verließ aus Protest gegen das Urteil und dessen Begründung noch während der Ausführungen der Vorsitzenden Richterin den Saal.
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