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Die Corona-Verordnung verstehen: Gar nicht so einfach ...

Stand: 27.08.2021 | 15:57 Uhr | NDR 1 Niedersachsen

Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. © Staatskanzlei Niedersachsen

1 | 8 Grundlage für die Corona-Regeln sind neben der Sieben-Tage-Inzidenz die Leitindikatoren "Hospitalisierung" und "Intensivbetten". Wann ändern sich die Regeln? Hier einige Beispiele.

© Staatskanzlei Niedersachsen

Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. Das Feld der Inzidenz von 35 bis 100 ist hervorgehoben. © Staatskanzlei Niedersachsen

2 | 8 Beispiel 1: Meine Kommune hat eine Inzidenz von 65. Die Werte für Hospitalisierung und Intensivbetten liegen unter 5. Folge: Die 3G-Regel gilt - ausschlaggebend ist hier die Inzidenz über 50.

© Staatskanzlei Niedersachsen

Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. Alle Felder sind ausgegraut. © Staatskanzlei Niedersachsen

3 | 8 Beispiel 2: Die Inzidenz im Landkreis liegt stabil bei 14, Hospitalisierung und Intensivbetten bei unter 5. Das bedeutet: Keine Warnstufe, kein 3G.

© Staatskanzlei Niedersachsen

Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Felder der Inzidenz von 100  bis 200 und der Auslastung der Intensivbetten von 10 bis 20 % sind hervorgehoben. © Staatskanzlei Niedersachsen

4 | 8 Beispiel 3: Die Inzidenz ist seit fünf Tagen bei 120, außerdem sind 15 Prozent der Intensivbetten belegt. Folge: Die Warnstufe 2 gilt ab übermorgen. Aber: Die Kommune hat Spielraum und muss die Änderung in jedem Fall per Allgemeinverfügung feststellen.

© Staatskanzlei Niedersachsen

Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. © Staatskanzlei Niedersachsen

5 | 8 Nächstes Beispiel: Inzidenz bei 185, Hospitalisierung seit gestern bei 10, Intensivbetten bei 6 Prozent. Heißt: Weiter Warnstufe 1. Die nächste Stufe gilt erst, wenn der Wert fünf Werktage in Folge über dem Schwellenwert liegt.

© Staatskanzlei Niedersachsen

Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. Drei Felder sind hervorgehoben: Inzidenz über 200, die Hospitalisierung über 9 bis 12 Fälle und die Auslastung der Intensivstationen bei 10 % bis 20 %. © Staatskanzlei Niedersachsen

6 | 8 Die Inzidenz liegt seit einer Woche bei über 200, die Hospitalisierung in dem Zeitraum ist bei 10 geblieben. Bei den Intensivbetten sind wir stabil bei 15 Prozent Auslastung. Folge: Warnstufe 2.

© Staatskanzlei Niedersachsen

Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. Drei Felder sind hervorgehoben: Inzidenz von 35 bis 100, die Hospitalisierung über 12 Fälle und die Auslastung der Intensivstationen über 20 %. © Staatskanzlei Niedersachsen

7 | 8 90er-Inzidenz, Hospitalisierung bei 15, Intensivbetten bei 25: Wenn dies fünf Werktage in Folge so bleibt, kann Warnstufe 3 greifen. Die Kommune kann aber auch anders entscheiden (Ausnahmeregelung).

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Eine Grafik zeigt das Warnstufensytem der niedersächsischen Corona-Verordnung. Zwei Felder sind hervorgehoben: Inzidenz über 200 und die Auslastung der Intensivstationen bei 10 bis  20 %. © Staatskanzlei Niedersachsen

8 | 8 Letztes Beispiel: Die Inzidenz steigt nach einem Ausbruch in einem Betrieb auf 370. Hospitalisierung unter 5, Intensivbetten bei 11. Folge: Die Kommune kann von Warnstufe 2 absehen, weil das Infektionsgeschehen räumlich eingrenzbar ist.

© Staatskanzlei Niedersachsen

Corona in Niedersachsen: NDR.de beendet tägliche Statistik
NDR 1 Niedersachsen

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 27.08.2021 | 12:00 Uhr

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Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Die-Corona-Verordnung-verstehen-Gar-nicht-so-einfach-,warnampel104.html

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