Stand: 27.08.2021 | 15:57 Uhr | NDR 1 Niedersachsen
1 | 8 Grundlage für die Corona-Regeln sind neben der Sieben-Tage-Inzidenz die Leitindikatoren "Hospitalisierung" und "Intensivbetten". Wann ändern sich die Regeln? Hier einige Beispiele.
© Staatskanzlei Niedersachsen
2 | 8 Beispiel 1: Meine Kommune hat eine Inzidenz von 65. Die Werte für Hospitalisierung und Intensivbetten liegen unter 5. Folge: Die 3G-Regel gilt - ausschlaggebend ist hier die Inzidenz über 50.
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3 | 8 Beispiel 2: Die Inzidenz im Landkreis liegt stabil bei 14, Hospitalisierung und Intensivbetten bei unter 5. Das bedeutet: Keine Warnstufe, kein 3G.
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4 | 8 Beispiel 3: Die Inzidenz ist seit fünf Tagen bei 120, außerdem sind 15 Prozent der Intensivbetten belegt. Folge: Die Warnstufe 2 gilt ab übermorgen. Aber: Die Kommune hat Spielraum und muss die Änderung in jedem Fall per Allgemeinverfügung feststellen.
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5 | 8 Nächstes Beispiel: Inzidenz bei 185, Hospitalisierung seit gestern bei 10, Intensivbetten bei 6 Prozent. Heißt: Weiter Warnstufe 1. Die nächste Stufe gilt erst, wenn der Wert fünf Werktage in Folge über dem Schwellenwert liegt.
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6 | 8 Die Inzidenz liegt seit einer Woche bei über 200, die Hospitalisierung in dem Zeitraum ist bei 10 geblieben. Bei den Intensivbetten sind wir stabil bei 15 Prozent Auslastung. Folge: Warnstufe 2.
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7 | 8 90er-Inzidenz, Hospitalisierung bei 15, Intensivbetten bei 25: Wenn dies fünf Werktage in Folge so bleibt, kann Warnstufe 3 greifen. Die Kommune kann aber auch anders entscheiden (Ausnahmeregelung).
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8 | 8 Letztes Beispiel: Die Inzidenz steigt nach einem Ausbruch in einem Betrieb auf 370. Hospitalisierung unter 5, Intensivbetten bei 11. Folge: Die Kommune kann von Warnstufe 2 absehen, weil das Infektionsgeschehen räumlich eingrenzbar ist.
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