Prozess gegen Winterkorn könnte wieder aufgenommen werden
Das Landgericht Braunschweig muss erneut über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Marktmanipulation gegen den früheren Vorstandschef von Volkswagen, Martin Winterkorn, entscheiden.
Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Donnerstag mit. Die Staatsanwaltschaft habe sich mit Erfolg gegen die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig beschwert, das Strafverfahren nicht fortzusetzen, so das OLG.
Verfahren Anfang 2021 eingestellt
Zuvor war im Januar 2021 das Verfahren eingestellt worden, weil in einem anderen Verfahren gegen Winterkorn eine erheblich höhere Strafandrohung beziehungsweise Straferwartung vorlag. Dabei geht es um den Betrug im Zusammenhang mit dem Einbau von Dieselmotoren. Der VW-Dieselprozess startete jedoch anders als ursprünglich geplant nur gegen vier andere VW-Führungskräfte.
Winterkorn im ersten Verhandlungskomplex nicht dabei
Zum Auftakt hatte das Gericht entschieden, Winterkorn aufgrund eines medizinischen Gutachtens noch nicht in den ersten Verhandlungskomplex einzubeziehen. Den vier Angeklagten wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit Täuschungsprogrammen in der Abgassteuerung von Millionen Dieselautos vorgeworfen.
Oberlandesgericht ordnet Prüfung an
Wie das OLG weiter mitteilte, hat das Landgericht zu überprüfen, ob weiterhin die Annahme gerechtfertigt sei, dass die zu erwartende Strafe in dem Betrugsverfahren die Einstellung des Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz rechtfertige. Auch habe sich die Kammer nicht ausreichend mit einer - aufgrund der zeitlichen Verzögerung - drohenden Verjährung des eingestellten Verfahrens auseinandergesetzt.
Schlagwörter zu diesem Artikel
VW
