Zollfund in Osnabrück: Knapp 250.000 Pfund für Staatskasse
Bei einer Fahrzeugkontrolle im September 2020 stellten Beamte des Hauptzollamts Osnabrück 247.000 britische Pfund sicher. Jetzt steht fest, was mit dem Bargeld passiert: Es fließt in die Staatskasse.
Das ordnete das Amtsgericht Nordhorn an. Vor knapp zwei Jahren kontrollierten die Zollbeamten auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 einen Transporter mit sechs Insassen. Dass sie dort eine hohe Summe Bargeld fanden, verdankten sie unter anderem ihrem Zollhund, der die britischen Pfund in einer Sporttasche erschnüffelte. Keiner der Insassen gab an, dass ihm das in Plastiktüten abgepackte Geld gehöre. Der vor Ort anwesende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück leitete ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche ein. Bislang konnten die Ermittler noch keinen der Insassen als Täter ausmachen, wie das Hauptzollamt Osnabrück dem NDR Niedersachsen mitteilte.
Bargeld von mehr als 10.000 Euro anzeigepflichtig
Der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück Thomas Möller betont die Wichtigkeit der Kontrollen des Zolls wegen illegaler Geldbewegungen an den deutschen Grenzen. Dadurch könnten Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität wirkungsvoll bekämpft werden. Beim Grenzübertritt ist Bargeld von mehr als 10.000 Euro pro Person anzeigepflichtig. Dazu gehört auch die Darlegung der Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigten sowie des Verwendungszwecks.
