Familienvater will Tötung seiner Frau nicht geplant haben
Am Landgericht Hildesheim hat sich ein wegen Mordes angeklagter 37-Jähriger erstmals selbst zu den tödlichen Messerstichen auf seine Ehefrau in Burgdorf geäußert - und sprach von einer spontanen Tat.
"Hätte ich das tatsächlich vorgehabt, hätte ich das sicherlich nicht am helllichten Tag in einer Kleinstadt vor Zuschauern gemacht", ließ der 37-Jährige aus dem Landkreis Celle über seinen Verteidiger Matthias Waldraff erklären. Mit dem Küchenmesser in seiner Bauchtasche habe er sich eigentlich aus Verzweiflung selbst umbringen wollen. Er bedauere es zutiefst und ehrlich, seine Ehefrau getötet zu haben. "Jeden Tag fühle ich im Knast Verzweiflung und unbeschreibliche Trauer, auch wenn ich an meine Kinder denke."
Er habe nur eine Aussprache gewollt
Der 37-Jährige soll laut Anklage die 35-Jährige Anfang Mai an ihrem geparkten Auto in Burgdorf abgefangen und mit mindestens 13 Messerstichen attackiert haben. In der Stadt in der Region Hannover wollte die Mutter von zwei jugendlichen Söhnen einen Anwaltstermin wahrnehmen, um sich scheiden zu lassen. Dort wurde sie von ihrem Mann überrascht, der nach eigenen Angaben "nur eine Aussprache" wollte. Als er sich ihr näherte, habe die Frau ihn beschimpft und ihm gesagt: "Hau ab, ich hab einen anderen".
Staatsanwaltschaft sieht Heimtücke und niedrige Beweggründe
Daraufhin sei der 37-Jährige laut seinem Anwalt durchgedreht und habe das Messer aus der Bauchtasche gezogen. Er sei geflüchtet, weil er dachte, seine Frau umgebracht zu haben und stellte sich wenig später der Polizei. Die 35-Jährige starb knapp eine Stunde nach der Tat im Rettungswagen infolge massiver Organverletzungen. Die Staatsanwaltschaft macht als Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe aus. Der Angeklagte habe eine Bestrafung für seine Frau gewollt und hätte durch die Trennung sein Ansehen in der Öffentlichkeit beschädigt gesehen.
Angeklagter aus Besucherbereich beschimpft
Im Gerichtssaal erinnerten auch am zweiten Verhandlungstag Angehörige mit zahlreichen Porträtfotos an die getötete zweifache Mutter. Wie schon beim Prozessauftakt wurde der Angeklagte aus dem Besucherbereich des Sitzungssaals von einzelnen Personen beschimpft. Als Nebenklägerinnen treten Schwestern der Getöteten auf. Für den Prozess gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen.