Die wichtigsten Fakten zum Zensus 2022 im Norden
Die statistischen Ämter erheben bundes- wie norddeutschlandweit ab Sonntag allerlei Daten von Haushalten und Immobilienbesitzern. NDR.de hat die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
von Tina Alfes
Wie funktioniert der Zensus?
Ab dem 15. Mai führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals seit 2011 wieder eine Volkszählung durch. Bundesweit werden mehr als 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger befragt, um zu erfahren, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen werden unter anderem zu Name, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit befragt. Etwa drei Viertel der Personen werden laut Statistischem Bundesamt zudem Fragen aus einem erweiterten Fragebogen gestellt. Dabei geht es etwa um Schulabschluss oder Beruf. Auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben, werden erfasst. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften werden nicht direkt befragt. Dort gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend Auskunft. Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. Erstmals werden auch die Nettokaltmiete, Dauer und Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt.
Was ist das Ziel?
Ziel ist, eine verlässliche Planungsgrundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen. Mit dem Zensus sollen die genaue Bevölkerungszahl ermittelt und Ungenauigkeit in den Melderegistern behoben werden. 2011 hatte sich herausgestellt, dass in vielen Städten und Gemeinden weniger Menschen leben als angenommen - mit schmerzhaften finanziellen Konsequenzen, da sich die Höhe von Zahlungen aus dem Finanzausgleich an der Bevölkerungszahl bemisst. Die Ergebnisse der Befragungen von Wohnraumeigentümern bieten zudem die Datengrundlage, aktuelle Herausforderungen wie beispielsweise den Wohnungsmangel oder die energetische Sanierung faktenbasiert anzugehen.
Muss ich Auskunft geben?
Nach dem Zensusgesetz 2022 sind die ausgewählten Personen auskunftspflichtig, eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann laut Bundesamt auch ein Zwangsgeld fällig werden.
Dürfen die Daten weitergegeben werden?
Das Bundesamt betont, dass Vorgaben zum Datenschutz aus dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutzgrundverordnung beachtet würden. Die Daten würden nicht an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und nur anonymisiert ausgewertet. Außerdem würden personenbezogene Daten zur Aufbereitung benötigt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Veröffentlicht würden nur zusammengefasste Ergebnisse, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen, Haushalte oder Gebäude zulassen, hieß es. Die Interviewer müssten sich schriftlich verpflichten, das Statistikgeheimnis zu wahren.
Wie lange dauert es, bis es Ergebnisse gibt?
Bis Ende Juli 2022 laufen die Befragungen. Dann wird ausgewertet. Im Herbst 2023 sollen die Ergebnisse vorliegen.
Wie laufen die Befragungen ab?
Jeder Zensusbeauftragte erhält einen Dienstausweis mit amtlichem Siegel, den er oder sie in Verbindung mit dem eigenen Personalausweis vorzeigen und sich somit gegenüber auskunftspflichtigen Personen ausweisen kann. Die Interviews mit auskunftspflichtigen Personen werden grundsätzlich vor der Tür, beziehungsweise im Hausflur geführt. Wohnbereiche würden Zensusbeauftragte nur mit dem Einverständnis der Befragten betreten.
Was wird zudem auch nicht gefragt?
Die Zensusbeauftragten fragen nicht nach einer Bankverbindung und dürfen kein Geld von Personen annehmen. Behauptungen, dass beim Zensus 2022 Einkommen oder Impfstatus erhoben würden, sind falsch, betont das Statistische Bundesamt. Mehr dazu auf der Zensus-Website unter zensus2022.de/faktencheck auf.
Wie viele Menschen werden befragt?
Im Rahmen der Haushaltebefragung werden in Niedersachsen rund 800.000 Personen befragt. In Hamburg sollen stichprobenartig 60.000 Haushalte befragt werden, in Mecklenburg-Vorpommern rund 340.000 und in Schleswig-Holstein etwa 430.000.