Stand: 27.04.2016 14:57 Uhr

Hansestadt Hamburg - Verteidiger für Hexerei-Angeklagte

Katharina Hanen hieß die erste bekannte Frau, die in Hamburg 1444 als Zauberin verbrannt wurde. Die Rechtsgrundlage für die Verurteilung war das seit dem 13. Jahrhundert schriftlich fixierte Hamburger Stadtrecht.

Abendhimmel über Segelschiffen © DPA Foto: Owen Humphreys
Hexerei-Angeklagten standen in Hamburg Verteidiger zur Seite.

Die Vorstellungen der neuen Hexenlehre fassten in Hamburg lange nicht Fuß. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts kannte das Hamburger Stadtrecht nur den klassischen Schadenszauber. "Erst um 1600 rezipierte das hamburgische Stadtrecht den Teufelspakt als den entscheidenden Bestandteil der Hexenlehre des Hexenhammers" - er beeinflusste damit erst über 100 Jahre nach seinem Erscheinen die hamburgische Gesetzgebung.

Zwar wurde das Zauberei- bzw. Hexereiverbrechen in Hamburg nicht geschlechtsspezifisch formuliert, dennoch waren es auch hier vor allem Frauen, die wegen Schadenszauber und/oder Hexerei verurteilt wurden. Zwischen 1444 und 1581 wurden bis zu 40 Frauen wegen dieser Delikte festgenommen und verbrannt.

Den letzten Hamburger Hexenprozess gab es 1642: Cillie Hemels wurde wegen "Abfalß von Gott, ihrer Zauberey, und gegen ihren eigenen Mann begangene Mordthat" verbrannt.

Szene aus dem Stück "Hexenjagd" von Arther Miller mit Schauspielern des Thalia Theaters in Hamburg (2007)  Foto: Ulrich Perrey
Szene aus dem Stück "Hexenjagd" von Arther Miller mit Schauspielern des Thalia Theaters in Hamburg (2007)

Der Anteil der hingerichteten "Zauberinnen" und "Hexen" an der Gesamtzahl der verurteilten Kriminellen war in Hamburg nicht besonders auffällig. Auch die größtenteils unrechtmäßigen Folterungen trafen nicht nur Hexenbeschuldigte, sondern auch angeklagte Kriminelle.

Bemerkenswert ist, dass den Hexerei-Angeklagten in Hamburg Verteidiger zustanden. Zauberei und Hexerei wurden in Hamburg nicht als außerordentliches Verbrechen, sondern als einer Straftat neben anderen gesehen und deshalb nicht mit einem Ausnahmeverfahren gehandhabt. Die Angeklagten konnten mit einem ordentlichen Prozess rechnen.

(nach: Hexerei, Magie und Volksmedizin: "Schadenszauber, Hexerei und die Waffen der Justiz im frühneuzeitlichen Hamburg" von Roswitha Rogge, Bonn 1997, Seite 149 - 172 Verden.)

Regionale Differenzen - Vergleichbare Strukturen? Hexenverfolgung im nördlichen Deutschland.

Katrin Moeller und Burghart Schmidt (Hrg.)
DOBU Verlag, Hamburg
März 2008
ISBN: 978-3934632080
28,80 Euro

 

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 12.06.2016 | 19:30 Uhr

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