Brustverkleinerung: Kassen wollen oft nicht zahlen
Jede neunte Frau in Deutschland leidet unter übergroßen Brüsten. Pro Jahr lassen sich 30.000 Frauen die Brust verkleinern, oft wegen chronischer Beschwerden. Meistens verweigern die Krankenkassen die Kostenübernahme - selbst, wenn Orthopäden krankhafte Veränderungen an der Wirbelsäule festgestellt haben.
Fehlhaltung durch übergroße Brüste
Eine schwere Brust zieht den Körper nach vorne. Der Schwerpunkt des Körpers verlagert sich dadurch auf die Vorderseite und führt zu einer Fehlhaltung. Die Folge sind oftmals Verspannungen in Rücken, Schulter und Hals. Entscheidend für die Belastung ist das Gewicht der Brust in Bewegung und die Dauerbelastung, die auch nachts nicht aufhört.
Gymnastik und Physiotherapie lindern Beschwerden
Die Verspannungen durch eine große Brust lassen sich mit Gymnastik behandeln. Auch Physiotherapie kann helfen, aber nicht immer erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. In vielen Fällen kann nur eine Brustverkleinerungsoperation das Problem dauerhaft lösen.
Brustverkleinerung: So funktioniert die OP
Vor der Operation müssen übergewichtige Frauen zunächst abnehmen. Während der OP wird das überschüssige Brustgewebe meist durch einen keilförmigen Schnitt unter der Brustwarze entfernt. Die Herausforderung besteht darin, die Blutversorgung der Brustwarze nicht zu beschädigen und dadurch ihre Empfindsamkeit zu erhalten. Die Operation dauert zwei bis drei Stunden. Anschließend darf die Frau ein paar Monate keinen Sport machen.
Kostenübernahme: Krankenkassen entscheiden
Über die Kostenübernahme einer Brustverkleinerung entscheiden die Krankenkassen. Viele Frauen, die wegen schwerer Brüste Beschwerden haben und ihre Brüste verkleinern lassen wollen, fühlen sich jedoch abgewimmelt. Oft urteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen, dass kein Zusammenhang zwischen der Brustgröße und orthopädischen Beschwerden besteht. Entschieden wird meist nach Aktenlage, also ohne persönliches Gespräch mit der betroffenen Frau.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Entscheidend dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine Brustverkleinerung bezahlen, ist ein bestimmtes Verhältnis des Brustgewichts zum Körpergewicht: Wiegt die Brust so viel wie zwei Prozent des Körpergewichts oder mehr, werden die Kosten für die Operation in der Regel übernommen.
Eine weitere Voraussetzung sind Schmerzen am Brustansatz. Das Symptom tritt dort auf, wo die Brust am Brustkorb festgewachsen ist. Schnelle Bewegungen führen zu einem Reißen an der Brustwand und zu starken Schmerzen.
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