Stand: 28.05.2019 12:53 Uhr

Brustverkleinerung: Kassen wollen oft nicht zahlen

Eine schwangere Frau © Colourbox Foto: -
Übergroße Brüste können zu chronischen Beschwerden führen.

Jede neunte Frau in Deutschland leidet unter übergroßen Brüsten. Pro Jahr lassen sich 30.000 Frauen die Brust verkleinern, oft wegen chronischer Beschwerden. Meistens verweigern die Krankenkassen die Kostenübernahme - selbst, wenn Orthopäden krankhafte Veränderungen an der Wirbelsäule festgestellt haben.

Fehlhaltung durch übergroße Brüste

Eine schwere Brust zieht den Körper nach vorne. Der Schwerpunkt des Körpers verlagert sich dadurch auf die Vorderseite und führt zu einer Fehlhaltung. Die Folge sind oftmals Verspannungen in Rücken, Schulter und Hals. Entscheidend für die Belastung ist das Gewicht der Brust in Bewegung und die Dauerbelastung, die auch nachts nicht aufhört.

Gymnastik und Physiotherapie lindern Beschwerden

Die Verspannungen durch eine große Brust lassen sich mit Gymnastik behandeln. Auch Physiotherapie kann helfen, aber nicht immer erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. In vielen Fällen kann nur eine Brustverkleinerungsoperation das Problem dauerhaft lösen.

Brustverkleinerung: So funktioniert die OP

Vor der Operation müssen übergewichtige Frauen zunächst abnehmen. Während der OP wird das überschüssige Brustgewebe meist durch einen keilförmigen Schnitt unter der Brustwarze entfernt. Die Herausforderung besteht darin, die Blutversorgung der Brustwarze nicht zu beschädigen und dadurch ihre Empfindsamkeit zu erhalten. Die Operation dauert zwei bis drei Stunden. Anschließend darf die Frau ein paar Monate keinen Sport machen.

Kostenübernahme: Krankenkassen entscheiden

Über die Kostenübernahme einer Brustverkleinerung entscheiden die Krankenkassen. Viele Frauen, die wegen schwerer Brüste Beschwerden haben und ihre Brüste verkleinern lassen wollen, fühlen sich jedoch abgewimmelt. Oft urteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen, dass kein Zusammenhang zwischen der Brustgröße und orthopädischen Beschwerden besteht. Entschieden wird meist nach Aktenlage, also ohne persönliches Gespräch mit der betroffenen Frau.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Entscheidend dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine Brustverkleinerung bezahlen, ist ein bestimmtes Verhältnis des Brustgewichts zum Körpergewicht: Wiegt die Brust so viel wie zwei Prozent des Körpergewichts oder mehr, werden die Kosten für die Operation in der Regel übernommen.

Eine weitere Voraussetzung sind Schmerzen am Brustansatz. Das Symptom tritt dort auf, wo die Brust am Brustkorb festgewachsen ist. Schnelle Bewegungen führen zu einem Reißen an der Brustwand und zu starken Schmerzen.

Experten zum Thema

Dr. Matthias Geenen, Leitender Arzt
Plastische und Wiederherstellende Chirurgie
Lubinus Clinikum
Steenbeker Weg 25, 24106 Kiel
(0431) 388 11 62
www.lubinus-stiftung.de

Prof. Dr. Claus Carstens, Leitender Arzt
Kinderorthopädie und Wirbelsäulendeformitäten
Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
Stadtklinik Baden-Baden - Klinikum Mittelbaden gGmbH
Heidelberger Arbeitsgemeinschaft medizinischer Sachverständiger (GbR)
Curiestraße 6, 69126 Heidelberg
www.medizinische-gutachter.org

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Visite | 28.05.2019 | 20:15 Uhr

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