Sonntags arbeiten: Erlaubt oder verboten?
Sonntags gemütlich auf dem Sofa liegen oder aber produktiv sein? Wer am Ruhetag Arbeiten rund ums Haus oder das Auto erledigen will, muss Gesetze und kommunale Regelungen beachten. Hier greift das Arbeitszeitgesetz: Arbeitnehmer sollen genug Zeit für Erholung haben. In vielen Branchen gilt deshalb Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen. Wir geben einen Überblick, was im Norden erlaubt und was durch Gesetze verboten ist.
Auto waschen
Wer am Sonntag in Niedersachsen sein Auto waschen will, hat ein Problem: Waschanlagen bleiben komplett geschlossen. Zwar haben Tankstellen geöffnet, sie dürfen aber keine Autowäschen anbieten. Laut Gesetz fällt die Autowäsche in die Kategorie "öffentlich wahrnehmbare Arbeiten". Da hier jemand eine körperliche Arbeit verrichten müsste, ist die Wäsche nach dem Arbeitszeitgesetz verboten - das gilt übrigens auch für die private Autowäsche zuhause.
In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg sieht die Lage da schon anders aus: Waschanlagen sind geöffnet - jedoch nicht an Feiertagen. In Hamburg beschränkt sich der Betrieb von Waschanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten aber auf die Zeit von 13 bis 19 Uhr.
Brötchen-Verkauf
Frische Brötchen gehören für viele zu einem gelungenen Sonntags-Frühstück dazu. Über den Verkauf von Brötchen, Brot und Kuchen wird allerdings immer wieder gestritten. In vielen Ländern gilt: Nach dem Ladenschlussgesetz dürfen sonntags und an Feiertagen nur für drei Stunden Brötchen verkauft werden. Einige Bäcker-Innungen fordern längere Öffnungszeiten.
Ein Streit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und einer Bäckerei-Kette in Bayern ging sogar vorGericht. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Filialen auf Unterlassung geklagt, diese hatte auch am Nachmittag Brötchen verkauft. Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts München könnte nun bundesweite Auswirkungen haben: Das Gericht wies die Klage ab. Die Begründung: Betreiben Bäckereien zusätzlich ein Café, fallen sie unter das Gaststättengesetz und dürfen "zubereitete Speisen" für den baldigen Verzehr auch länger verkaufen.
Im Norden gibt es unterschiedliche Regelungen über die Öffnungszeiten für Bäckereien. In Niedersachsen gilt: Bäcker dürfen sonntags nur drei Stunden öffnen. Der Verkauf von Brot, Brötchen und Kuchen ist nach dem Ladenschlussgesetz auf die Zeit zwischen 8 und 11 Uhr beschränkt. Der Bäcker-Innungsverband Niedersachsen-Bremen fordert jedoch, dass die Verkaufszeiten auf fünf Stunden heraufgesetzt werden.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern dürfen Bäcker sonntags nur drei Stunden lang Brötchen verkaufen. Gerade in touristischen Gebieten würde es sich aber lohnen, die Öffnungszeiten auszudehnen, sagt Jörg Reichau von der Landesinnung. Er betreibt selbst mehrere Bäckereien und Cafés. "Die Nachfrage ist auf jeden Fall da. Da müssen wir abwägen: Unsere Mitarbeiter wollen sonntags natürlich auch gerne einen freien Tag haben. Auf der anderen Seite sehen wir aber auch, dass unsere Kunden auch mittags und nachmittags noch etwas kaufen wollen." Reichau schließt sich der Forderung der niedersächsischen Kollegen an.
In Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Bäcker an Sonn- und Feiertagen für fünf Stunden öffnen. In Hamburg ist der Zeitraum auf 7 bis 16 Uhr beschränkt.
Ausnahme Bäderregelung
Ein Sonderfall für Shopping-Freunde kommt im Norden mit der Bäderregelung ins Spiel. Sie betrifft hauptsächlich Gebiete an den Küsten von Nord- und Ostsee, die besonders auf Touristen eingestellt sind. Hier gelten in der Saison gesonderte Öffnungszeiten für Geschäfte und Einrichtungen.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Januar 2019 eine neue Regelung festgelegt: So soll die Saison künftig erst am 15. April beginnen und am 30. Oktober enden. Bisher galt der Zeitraum vom 15. März bis zum 1. November. Allerdings gibt es eine Ausnahme: In Jahren, in denen Ostern in den März fällt, gilt als Stichtag ebenfalls der 15. März. Der Verkauf ist weiterhin in der Zeit von 12 bis 18 Uhr zulässig.
In Schleswig-Holstein wurden die Bestimmungen zur Bäderregelung 2018 um weitere fünf Jahre verlängert. Dort dürfen Geschäfte in 95 Städten und Gemeinden an der Nord- und Ostsee auch weiterhin vom 15. März bis zum 31. Oktober ihre Waren sonntags anbieten - zwischen 11 und 19 Uhr für bis zu sechs Stunden. Dann müssen sie, mit Ausnahmen um Weihnachten und Silvester, für dreieinhalb Monate sonntags wieder dichtmachen.
In Niedersachsen haben dürfen Geschäfte in Urlaubsregionen in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober auch sonntags für bis zu acht Stunden öffnen. Davon ausgenommen sind Karfreitag und der 1. Weihnachtsfeiertag.
Rasen mähen und heimwerkern
Die Regeln zum sonntäglichen Heimwerken und Gärtnern sind bundesweit meist einheitlich. Problematisch ist alles, was in Richtung Ruhestörung geht. Rasen mähen beispielsweise ist sonntags generell nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verboten. Wer gegen die Ruhezeiten verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Wir die Sache leiser angeht, hat dagegen keine Probleme: Handrasenmäher oder Mähroboter sind erlaubt.
Heimwerken ist sonntags zwar überall erlaubt, das gilt aber nicht für lautes Arbeiten wie Hämmern oder Bohren.
