OVG Lüneburg gibt ungeimpfter Altenpflegerin recht
Ein Landkreis darf Pflegekräfte nicht unter Androhung eines Zwangsgeldes zu einer Corona-Impfung drängen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden.
Der Arbeitgeber einer in einem Seniorenhaus tätigen Frau aus Diepholz hatte den Landkreis darüber informiert, dass diese nicht geimpft sei. Daraufhin ordnete der Landkreis einen Impfnachweis über eine Erstimpfung innerhalb von 14 Tagen an. Zudem setzte er eine Frist für eine Zweitimpfung innerhalb von 42 Tagen. Der Landkreis drohte der Mitarbeiterin des Seniorenhauses für den Fall, dass sie der Verfügung nicht nachkomme, ein Zwangsgeld an.
Androhung von Zwangsgeld wegen Freiwilligkeit der Impfung rechtswidrig
Die Vorgehensweise des Landkreises ist wegen eines Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschützte Freiwilligkeit der Impfentscheidung rechtswidrig, entschied das OVG. Die auch als "einrichtungsbezogene Impfpflicht" bezeichnete Nachweispflicht begründe nämlich gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Faktisch stelle die Regelung die Betroffenen nur vor die Wahl: entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder in die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität durch die Impfung einzuwilligen.
Tätigkeitsverbot kann ausgesprochen werden
Das gebe dem Gesundheitsamt die Möglichkeit, bei Nichtvorlage eines Nachweises ein sofort vollziehbares Betretens- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen, so der Senat. Dies entspreche dem Sinn und Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, äußerst vulnerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Virus zeitnah und in besonderem Maße zu schützen. Mit der Entscheidung von Mittwoch wiesen die Lüneburger Richter die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zurück. Die Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.
Stiftung Patientenschutz: Folgen für Kranke werden sich schnell zeigen
"Wer in der Politik glaubte, mit der Verhängung eines Zwangsgeldes auf Zeit spielen zu können, der wird jetzt eines Besseren belehrt", hieß es vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die kommunalen Behörden müssten jetzt bei ungeimpftem Gesundheitspersonal sofort Betretungs- oder Tätigkeitsverbote aussprechen. "Die Folgen für die Pflegebedürftigen und Kranken werden sich jetzt schnell zeigen. Gerade in der Altenpflege ist schon heute alles auf Kante genäht", sagte er.