Niedersachsen verschärft Corona-Regeln - es gilt Warnstufe 1
Niedersachsen weitet seine Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie weiter aus. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gelten seit Mittwoch strengere 2G-Regeln.
"Wir ergreifen heute - bei einer landesweiten Inzidenz von 181 - Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis", sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Verordnung. Angesichts der aktuellen Werte bei der Hospitalisierungsinzidenz und den beiden weiteren, für die Corona-Maßnahmen entscheidenden Indikatoren Neuinfektionen und Intensivbettenbelegung, erreicht Niedersachsen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung landesweit die Warnstufe 1. Dies wurde im Rahmen der Verordnung bereits offiziell festgestellt, so dass die entsprechenden Verschärfungen dann umgehend gelten.
Vor Warnstufe 1
- 3G bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen, sobald die 7-Tage-Inzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt im Innenbereich für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und für körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen gilt bereits 2G.
Warnstufe 1
- 2G gilt auch im Innenbereich auf allen Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Diskotheken, Gastronomie, bei der Beherbergung und körpernahen Dienstleistungen.
- Auf Weihnachtsmärkten gilt draußen wie drinnen 2G - und nun auch Maskenpflicht. Die Maske darf zum Essen und Trinken kurz angehoben werden.
- Unter freiem Himmel gilt ansonsten weiterhin 3G.
Warnstufe 2
- Verschärfung auf 2Gplus. Das heißt Genesene und Geimpfte müssen noch einen negativen aktuellen Corona-Test vorweisen. 2Gplus gilt für alle Veranstaltungen im Innenbereich und für alle Weihnachtsmärkte. Ebenfalls in Innenbereichen von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Diskotheken, Gastronomie, Beherbergung und bei allen körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.
- In Innenbereichen müssen FFP2-Masken getragen werden
- Es dürfen nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen beziehungsweise 2G unter freiem Himmel zusammenkommen
Warnstufe 3
- Im Innenbereich dürfen nur noch zehn Personen ohne 2Gplus zusammenkommen
- Für Veranstaltungen werden noch schärfere Regeln gelten. "Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze", so die Staatskanzlei.
In sämtlichen Warnstufen gilt: Die Privilegierungen bei 2G - also kein Abstand, keine Maske - werden zurückgenommen.
Eine Warnstufe gilt laut Corona-Verordnung des Landes immer dann, wenn der Leitindikator "Hospitalisierung" und mindestens ein weiterer Indikator gewisse Schwellenwerte erreichen. Der Indikator "Hospitalisierung" bestimmt sich danach, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen landesweit im Zusammenhang mit Covid-19 im Krankenhaus behandelt wurden (7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Andere Indikatoren, von denen dazu mindestens einer einen festgelegten Wert erreichen muss, sind: Der Indikator "Neuinfizierte" und der Indikator "Intensivbetten". "Neuinfizierte" richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Inzidenz). "Intensivbetten" misst den landesweiten prozentualen Anteil der mit Covid-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der gesamten Intensivbettenkapazität.
Verschärfte Regeln in Schulen
Aufgrund der sich zuspitzenden Infektionslage gibt es auch für Schulen und Kitas schärfere Regeln, die Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) auf der Pressekonferenz erläuterte.
- Die Maskenpflicht im Unterricht wird wieder auf alle Klassenstufen ausgeweitet - also auch auf den 1. und 2. Jahrgang.
- Klassenfahrten mit Übernachtungen sind bis zum Ende des Schulhalbjahres verboten.
- Gibt es in einer Lerngruppe einen positiven Selbsttest, müssen alle Schülerinnen und Schüler dieser Lerngruppe an den folgenden fünf Tagen täglich einen Selbsttest durchführen.
- Für das gesamte Schul- und Kitapersonal gilt entsprechend des Bundesinfektionsschutzgesetzes 3G am Arbeitsplatz - wer nicht genesen oder geimpft ist, muss sich an zwei Tagen der Woche in der Schule unter Aufsicht selbst testen und an drei Tagen einen Testnachweis aus einem Testzentrum vorlegen.
- Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen dürfen nur schulintern stattfinden - ohne Eltern und Verwandte.
- Elternsprechtage und Elternabende sollen, wenn möglich, digital stattfinden, andernfalls gilt die 2Gplus-Regel - das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene daran teilnehmen können und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorlegen müssen.
Lage in den Krankenhäusern spitzt sich zu
Ein wesentlicher Grund für die Verschärfung der Regelungen ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Corona-Erkrankten. Die Hospitalisierungsinzidenz in Niedersachsen stieg laut Daten vom Dienstagmorgen auf 5,7 - am Montag lag der Wert noch bei 5,6. Dieser Wert drückt aus, wie viele Patientinnen und Patienten pro 100.000 Einwohner während der vergangenen sieben Tage mit einer nachgewiesenen Infektion neu ins Krankenhaus kamen. Auf den niedersächsischen Intensivstationen waren am Dienstagmorgen 7,8 Prozent der zur Verfügung stehenden Betten mit Covid-19-Kranken belegt. Dies ist ebenfalls eine weitere Steigerung zum Vortag (7,7 Prozent).
