Nabu klagt gegen Niedersachsens Wolfsverordnung
Der Naturschutzbund (Nabu) hält die seit Ende 2020 geltenden Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen für rechtswidrig und hat nun dagegen geklagt. Das teilte der Landesverband am Dienstag mit.
Unterstützt wird der Nabu vom Freundeskreis freilebender Wölfe und der Umweltschutz-Organisation WWF. Die Verbände fordern die Landesregierung auf, die Verordnung europarechtskonform umzugestalten. "Wir rechnen damit, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg unsere Normenkontrollklage zulässt", sagte der Nabu-Landesvorsitzende Holger Buschmann. Wölfe sind über das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Für die Umsetzung sind allerdings die Länder selbst zuständig.
Mehr Herdenschutz gefordert
Kritisiert wird etwa, dass die Landesregierung den Schwerpunkt auf den Abschuss von Wölfen lege, statt verstärkt in den Herdenschutz zu investieren. "Beispielsweise sollen Wölfe gemäß Wolfsverordnung des Landes bereits dann zum Abschuss freigegeben werden können, wenn am Deich keine Herdenschutz-Maßnahmen durchgeführt werden." Außerdem sollten Wölfe, die sich von Menschen genutzten Strukturen näherten, also etwa auch unbewohnten Scheunen in der freien Landschaft, bereits als auffällige Wölfe verfolgt werden können. Das sei völlig absurd, bemängelt Buschmann, weil Wölfe sich frei in der Landschaft bewegen und den Menschen zwar grundsätzlich meiden würden, aber seine Gebäude nicht.
Nabu: Obergrenze können nur Bund und EU bestimmen
Außerdem bemängeln die Kläger, dass Niedersachsen künftig selbst eine Obergrenze für Wölfe bestimmen will. Dies sei allerdings fachlich gar nicht möglich, da sich die Population nicht nur über Niedersachsen, sondern auch über angrenzende Bundesländer erstrecke. Deshalb hätten nur der Bund beziehungsweise die Europäische Union die Kompetenzen hierfür, heißt es weiter.
Knapp 40 Rudel in Niedersachsen
Laut Wolfsmonitoring von Ende September gibt es landesweit 38 Wolfsrudel, zwei Wolfspaare und drei fest angesiedelte Einzelwölfe. Umweltminister Olaf Lies (SPD) strebt eine Obergrenze für Wölfe an und lässt derzeit in einem Gutachten klären, wie viele Tiere für den Erhalt der Art notwendig sind. Die Landesregierung plant zudem, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.
