Mord im Klosterwald: Erneut Revision nach Urteil eingelegt
Der Bundesgerichtshof wird sich erneut mit dem Mord im Klosterwald von Rehburg-Loccum beschäftigen. Beide Anwälte des Angeklagten haben gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück Revision eingelegt.
"Der Bundesgerichtshof wird nun das Urteil auf Rechtsfehler untersuchen", sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Sollte dies der Fall sein, werde neu verhandelt. Die Kammer hatte einen heute 54-Jährigen Mitte März wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Er hatte nach Überzeugung der Richter im September 2015 eine 23 Jahre alte Frau im Klosterwald getötet. Es hatte sich um einen reinen Indizienprozess gehandelt. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Über den Revisionsantrag hatte zuerst die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet.
Urteile zwischen Freispruch und Sicherungsverwahrung
Es ist das dritte Urteil in diesem Kriminalfall. Zuvor hatte das Landgericht Verden den Mann 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof gekippt. Ein zweiter Prozess in Verden endete 2019 überraschend mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Auch dieses Urteil fochten die Familie und die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof erfolgreich an. Der Fall kam daraufhin zum Landgericht Osnabrück.
