Kabinett beschließt Gesetz gegen Schrottimmobilien
Die niedersächsische Landesregierung will Mindeststandards für Mieter gewährleisten und hat ein Gesetz zum Schutz vor Schrottimmobilien auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag den Entwurf eines neues Wohnraumschutzgesetzes, damit Kommunen künftig schneller bei unzumutbaren Wohnzuständen eingreifen können, teilte die Landesregierung mit. In den kommenden Wochen sollen sich die Verbände mit dem Entwurf beschäftigen, bevor das Gesetz in den Landtag eingebracht wird. Wirkung entfalten soll es dann im ersten Quartal 2020.
Wohnungen müssen Mindestbedingungen erfüllen
Das neue Gesetz solle Mindestbedingungen festschreiben, wie etwa ausreichende natürliche Beleuchtung und Belüftungsmöglichkeiten, hieß es. Außerdem müsse jede Mietwohnung über Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung, eine Feuerstätte oder eine Heizung sowie eine Sanitäreinrichtung verfügen. Sollte der Wohnraum im äußersten Fall als unbewohnbar erklärt werden, müsse der Vermieter die Bewohner auf eigene Kosten anderweitig unterbringen. Außerdem sollen pro Bewohner mindestens neun Quadratmeter, für Kinder sechs Quadratmeter, an Wohnraum zur Verfügung stehen. Verstöße sollen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Wollepark als mahnendes Beispiel
Auslöser für die Initiative sei laut Bauminister Olaf Lies (SPD) der Skandal um zwei Wohnblöcke im Delmenhorster Wollepark vor zwei Jahren gewesen. Die rund 50 Eigentümer der 80 maroden Wohnungen hatten die Zahlungen der Mieter für Gas und Wasser einbehalten und nicht an die Versorger weitergeleitet. Die Stadtwerkegruppe Delmenhorst drehte daraufhin im Mai 2017 Gas und Wasser für die 350 Bewohner ab. Die Bewohner, darunter viele Familien mit Kindern, mussten über einen Hydranten vor den Häusern mit Wasser versorgt werden. Mangels rechtlicher Handhabe habe die Stadt damals nicht gegen die katastrophalen Zustände vorgehen können. "Damit soll künftig Schluss sein, solche Zustände können und wollen wir in Niedersachsen nicht dulden", sagte Lies.
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