Fall aus Niedersachsen: Darf Corona-Prämie gepfändet werden?
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt heute über die Pfändbarkeit einer Corona-Prämie. Geklagt hat eine Insolvenzverwalterin in einem Fall aus Niedersachsen.
Die Klage richtet sich gegen ein Restaurant, in dem eine Küchenhilfe ein halbes Jahr tätig war. Das Restaurant hatte der Frau im September 2020 eine zusätzliche Corona-Hilfe von 400 Euro gezahlt. Die Insolvenzverwalterin forderte den Restaurantbetreiber auf, den ihres Erachtens pfändbaren Anteil in Höhe von 182,99 Euro an sie abzuführen. Der Gastronom verweigerte dies. Er vertrat die Auffassung, dass mit der Prämie die besondere Belastung der Mitarbeiterin honoriert worden sei. Sie habe unter anderem an der Theke gearbeitet und sich dort anstecken können. Es sei darum eine unpfändbare Erschwerniszulage. Das Landesarbeitsgericht hatte die Klage der Insolvenzverwalterin abgewiesen.
