Corona: Die Lage in Niedersachsen - Ein Überblick
Die neue Corona-Verordnung für Niedersachsen bringt eine Verschärfung der Regeln. Sie lässt an öffentlichen Orten fast nur noch geimpfte oder von Corona genesene Personen zu.
Die 2G-Regel betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Sport, den Friseurbesuch, ebenso wie die Beherbergung. Außerdem werden Maskenpflicht und Abstandsgebote ausgeweitet. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage, also wenn die für die Bewertung wichtige Hospitalisierungsinzidenz mehr als 6 beträgt, gilt sogar 2G-Plus. Entsprechend müssen dann auch Geimpfte und Genesene an vielen Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen.
Oberverwaltungsgericht kippt 2G im Einzelhandel
Im Einzelhandel ist 2G allerdings vorläufig aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg kippte mit Beschluss vom Donnerstag einen Eckpfeiler der Anti-Corona-Maßnahmen der niedersächsischen Landesregierung. Die Beschränkung im Einzelhandel auf Geimpfte und Genesene sei in der jetzigen Infektionslage nicht notwendig zur Abwehr des Coronavirus. Sie verstoße auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Gesundheitsministerin bedauert Entscheidung
Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) bedauerte die Entscheidung: "Ich bin allerdings weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre." Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung der Omikron-Variante. Zuvor hatte der Handelsverband die Regel scharf kritisiert und gewarnt, dass mit 2G das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen kommen werde.
2,8 Millionen Impfungen bis Jahresende
"Der Weg aus der Krise, aus der Pandemie bleibt das Impfen", sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD). Bis Jahresende sollten im Land weitere 2,8 Millionen Impfungen gegen das Virus verabreicht werden. Dabei gehe es um Impfungen zur Auffrischung wie um Erstimpfungen.
Maskenpflicht für alle Kinder an Schulen
Die Verschärfung des Regelwerks hat auch weitere Auswirkungen auf den Schulalltag der Kinder und Jugendlichen. Anders als zuvor gilt nun auch für die Schulklassen 1 und 2 Maskenpflicht im Unterricht. Neu ist nun 3G für Beschäftigte an Schulen und in Kitas. Tritt ein Verdachtsfall an einer Schule auf, muss sich die Lerngruppe fünf Tage lang testen. Mit dieser intensiven Testung entfällt die sofortige Quarantäne schulischer Kontaktpersonen. Zudem werden mehrtägige Klassenfahrten bis Ende des Schulhalbjahres verboten, sagte Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD).
Althusmann: Impfpflicht "zwingend nötig"
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) kündigte weitere Finanzhilfen des Landes an, zum Beispiel 55 Millionen Euro für Modernisierungen in gastronomischen Betrieben. Er hält eigenen Angaben zufolge auch eine Impfpflicht für "zwingend notwendig" - während Ministerpräsident Weil da noch warten will, sie aber nicht ausschließt: "Sollten wir feststellen, dass das nicht ausreicht, wäre das aus meiner Sicht ein schlagendes Argument, dass wir zu einer Impfpflicht gelangen werden."
Hospitalisierung als Leitindikator
Für die Bewertung der Corona-Lage spielt die Hospitalisierung eine wichtige Rolle. Sie gilt als Leitindikator. Nur wenn die Hospitalisierung und mindestens einer der beiden anderen bereits bekannten Indikatoren (Neuinfektionen und Intensivbettenbelegung) definierte Schwellenwerte überschreiten, wird eine Warnstufe erreicht. Das Warnstufenkonzept hat Niedersachsen nun noch einmal aktualisiert. Warnstufe 1 tritt bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz ab 3 bis einschließlich 6 in Kraft. Warnstufe 2 gilt nun ab einer Hospitalisierungsinzidenz, die höher als 6 bis einschließlich 9 ist. Warnstufe 3 dann bei einem Wert größer als 9. Zudem treten vor der Warnstufe 1 erste Verschärfungen ein.
Corona-Hotline in Niedersachsen
Wer glaubt, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 oder seinen Hausarzt kontaktieren. Der Arzt klärt dann am Telefon, ob es sich um einen Verdachtsfall handelt und trifft geeignete Maßnahmen. Wird eine Infektion nachgewiesen, muss der Patient in häusliche Quarantäne. Kontaktpersonen der erkrankten Person werden bei engem Kontakt ebenfalls in der Regel für 14 Tage zu Hause isoliert. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen bleiben: Abstand halten, Mundschutz tragen, regelmäßig Hände waschen und nicht in die Hand husten oder niesen.
