Behrens: "Niedersachsen wird kein Corona-Hotspot"
Ab dem 3. April fällt bundesweit ein Großteil der geltenden Corona-Maßnahmen weg. Die Hotspot-Regelung kommt für Niedersachsen aktuell nicht in Frage.
"Dafür müssten wir eine schwere Gefahr und Überlastung des Gesundheitssystems nachweisen", sagte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Montag im NDR Fernsehen. "Wir haben zwar eine hohe Last im Gesundheitssystem, aber halt keine Überlastung. Und deswegen wird Niedersachsen kein Hotspot."
Ministerin plädiert für Eigenverantwortlichkeit
Behrens betonte, dass sie und auch die anderen Landesgesundheitsministerinnen und -minister mit dem neuen Infektionsschutz sehr unglücklich seien. Aber der Bundestag habe es nun einmal so beschlossen. "Wir müssen sehr eigenverantwortlich handeln, also uns selbst in die Verpflichtung nehmen und zum Beispiel Mund-Nasen-Bedeckungen tragen", betonte Behrens. Das Land werde in Kitas, Schulen, Altenpflegeheimen und Praxen auch weiterhin sehr stark regeln, was möglich ist.
Verlängerung von Corona-Maßnahmen abgelehnt
Zuvor war auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag der Antrag mehrerer Bundesländer zur Verlängerung der Corona-Maßnahmen um weitere vier Wochen abgelehnt worden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wies darauf hin, dass es für bundesweite Maßnahmen wie etwa eine flächendeckende Maskenpflicht in Innenräumen keine rechtliche Grundlage mehr gebe, weil derzeit keine bundesweite Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Das habe auch der Expertenrat der Bundesregierung zuletzt bestätigt.
Vier Kriterien für Corona-Hotspot
Lauterbach forderte die Bundesländer allerdings dazu auf, von der Hotspot-Regel Gebrauch zu machen. Generelle Voraussetzung sei, dass eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht. Als vier entscheidende Kriterien nannte Lauterbach dabei die Notfallversorgung, die Absage von planbaren Ereignissen, die Verlegung von Patienten oder eine Unterschreitung von Pflegeuntergrenzen. Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind dagegen im neuen Infektionsschutzgesetz nicht beziffert.
Weil hat rechtliche Bedenken
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sieht die Lockerung der Corona-Maßnahmen kritisch. "Wenn ich könnte, würde ich für Niedersachsen sehr gerne beispielsweise an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten. Aber bei einem nüchternen Blick auf den Gesetzestext gibt das die derzeitige Situation nun einmal nicht her", sagte Weil der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er geht davon aus, dass eine Hotspot-Regelung zum aktuellen Zeitpunkt der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nicht standhalten würde. "Unser OVG geht kritisch an die Klagen heran, das ist auch vollkommen in Ordnung. Wir müssen mit guten Argumenten antreten können. Sonst können wir es auch gleich lassen", so Weil. Er hatte die Hotspot-Pläne des Bundes in der vergangenen Woche als "Verhinderungsregelung" bezeichnet.
Hotspot-Regelung: Bundesländer sind uneins
Die Bundesländer gehen unterschiedlich mit der Hotspot-Frage um. Mecklenburg-Vorpommern hat das ganze Land bis zum 27. April zum Hotspot erklärt. Hamburg plant dasselbe trotz der bundesweit niedrigsten Inzidenz. Bremen wiederum hält es wie Niedersachsen und sieht keine rechtlichen Möglichkeiten, eine allgemeine Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen über den 2. April hinweg zu erlassen. In Schleswig-Holstein stehen Beratungen aus.
Maskenpflicht fällt vielerorts
Mit Auslaufen der sogenannten Übergangsregelung sollen die aktuellen Maßnahmen bis auf wenige Ausnahmen bundesweit fallen. Eine Maskenpflicht greift vom 3. April an nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV). Im Einzelhandel, auch in Supermärkten, gilt dann keine Maskenpflicht mehr. Die Testpflicht fällt ebenfalls weitestgehend weg. Testnachweise dürfen nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Schulen und Justizvollzugsanstalten verlangt werden.
