Daniela Behrens (SPD), Gesundheitsministerin von Niedersachsen, spricht in der Landespressekonferenz. © picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg Foto: Moritz Frankenberg

Behrens: Aktuelle Corona-Regeln könnten im Winter genügen

Stand: 09.09.2022 11:35 Uhr

Niedersachsens Gesundheitsministerin geht davon aus, dass die Corona-Maßnahmen vorerst nicht verschärft werden müssen. Falls doch, ermögliche das Infektionsschutzgesetz "vorbeugenden Brandschutz".

"Sollte das Virus in den kommenden Wochen und Monaten keine neue, deutlich gefährlichere als die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 hervorbringen, sehe ich dem Herbst und Winter vorsichtig optimistisch entgegen", sagte Sozialdemokratin Daniela Behrens am Donnerstag. "Dann werden wir in Niedersachsen möglicherweise sogar mit den derzeit geltenden Basisschutzmaßnahmen auskommen." Aus ihrer Sicht ist es dennoch wichtig, dass das gerade vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz weitere Eingriffsmöglichkeiten bietet. Dabei gehe es um "vorbeugenden Brandschutz". Die Ministerin bedauert nach eigenen Angaben, dass der Bund keine einheitlichen Schwellenwerte für die Belastung der Krankenhäuser und eine Verschärfung der Maßnahmen vorgibt. Zum allgemeinen Schutz gelte: "Je besser der Impfschutz, desto sicherer kommen wir alle gemeinsam durch diese Phase der Pandemie."

Infektionsschutzgesetz ermöglicht Maskenpflicht - und Ausnahmen

Der Bundestag will mit dem Infektionsschutzgesetz zunächst bis April eine Maskenpflicht in Fernzügen, Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen fortführen. Darüber hinaus können die Bundesländer weitere Regeln wie eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und Restaurants anordnen. In Schulen soll es möglich sein, Tests und eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse anzuordnen.

Ausnahmen ermöglicht das Gesetz beim Nachweis einen negativen Corona-Tests, frischer Genesung oder abgeschlossener Corona-Impfung binnen der vergangenen drei Monate. Dann sollen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder entsprechende Einrichtungen sowie Gastronomiebetriebe auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung zugänglich sein. Die Länder können jeweils selbst entscheiden, ob sie Ausnahmen gelten lassen wollen oder nicht. Stimmt am 16. September auch der Bundesrat für das neue Infektionsschutzgesetz, tritt es im Oktober in Kraft.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 08.09.2022 | 20:00 Uhr

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