Ein Arzt und ein patient in den 1980er-Jahren im Gespräch. © picture alliance / Presse-Bild-Poss Foto: Oscar Poss

GÖA: Deckelung der Arzt-Honorare ab 12. November 1982

Sendung: ZeitZeichen | 12.11.2017 | 19:05 Uhr | von Rösseler, Marko
15 Min | Verfügbar bis 31.12.2099

Welche Beträge Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten berechnen dürfen, ist in der Bundesrepublik gesetzlich geregelt: 1965 wird für privat Versicherte die erste Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verabschiedet. Sie soll - ähnlich dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - ein Gerüst für die Abrechnung bieten. Zunächst muss sich daran aber niemand halten. Das ändert sich erst am 12. November 1982, als eine Novelle der GOÄ beschlossen wird - und bald darauf für alle Ärzte die verbindliche Grundlage ist.