Als Hamburgs Verfassung demokratisch wurde

Stand: 29.05.2022 00:00 Uhr

In der jungen deutschen Demokratie muss die Hamburger Bürgerschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen: Sie erarbeitet eine neue Verfassung, die am 7. Januar 1921 verkündet wird. Ihr Kern: Mehr Rechte für Bürger und ihre Vertreter.

von Janine Kühl

Nach dem Ersten Weltkrieg, den Matrosenaufständen und dem Ausrufen der Republik durch Philipp Scheidemann am 9. November 1918 steht Deutschland vor einem demokratischen Umbruch, der auch die Hamburger vor neue politische Herausforderungen stellt. Wie in vielen anderen deutschen Städten wählen Fabrik- und Werftarbeiter Arbeiterräte, aus denen der "Arbeiter- und Soldatenrat von Groß-Hamburg" hervorgeht. Dieser übernimmt zwar im November 1918 die Macht in der Hansestadt, lässt den Senat aber weiter regieren. Auf Druck der SPD und weiterer Gruppierungen verordnet der Arbeiterrat am 11. Februar 1919 die Neuwahl der Bürgerschaft. Diese findet nach freiem und gleichem Wahlrecht statt. So dürfen erstmals Frauen und alle Männer ab 20 Jahren unabhängig vom Einkommen die neue Bürgerschaft wählen.

Premiere: 17 Frauen ziehen in die Bürgerschaft ein

Aus den ersten freien und allgemeinen Wahlen der Hansestadt am 16. März 1919 geht die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit 50,4 Prozent der Stimmen als Siegerin hervor. In der Bürgerschaft sitzen nun 143 Männer und 17 Frauen, die überhaupt erstmals ins Parlament der Stadt einziehen dürfen. Auch im Hinblick auf die soziale Zusammensetzung der Bürgerschaft ändert sich einiges: Lediglich zwölf Abgeordnete sind selbständige Kaufleute. Die Mehrheit sind Angestellte, aber auch Arbeiter und Hausfrauen sind nun vertreten.

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Schwarz/Weiss Foto einer hölzernen Wahlurne vor einem historischen Hamburgwappen. © phantermedia Foto: jamesgroup

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Wichtigste Aufgabe: neue Verfassung ausarbeiten

Die Abgeordneten machen sich zügig an ihre wichtigste Aufgabe: eine neue, demokratische Verfassung für Hamburg auszuarbeiten. Zwar besitzt die Hansestadt seit dem 28. September 1860 eine Verfassung. Diese regelt die Machtbefugnisse und Aufgaben der politischen Organe in Hamburg: Es gibt die Bürgerschaft, die einem Parlament entspricht, und den Senat, der aus dem mittelalterlichen Rat hervorgegangen ist. Die Verfassung von 1860 sichert dem Senat, dessen Mitglieder auf Lebenszeit von einem kleinen Gremium aus Senatoren und Abgeordneten gewählt werden, viel Macht. Auch die Abgeordneten der Bürgerschaft repräsentieren nur einen kleinen Teil der Hamburger, denn wählen dürfen damals nur wohlhabende Männer. Große Teile der Bevölkerung sind an den politischen Prozessen nicht beteiligt; die Geschicke der Stadt liegen in den Händen reicher Bürger, vornehmlich Kaufleute.

Hamburg auf dem Weg zur parlamentarischen Demokratie

Im Laufe der Jahrzehnte werden die Rechte der Bürgerschaft sogar immer weiter beschnitten. Dies gipfelt im sogenannten Wahlrechtsraub von 1906, als das ohnehin auf männliche Bürger mit hohem Einkommen beschränkte Wahlrecht noch einmal verschärft wird. So soll verhindert werden, dass die SPD an Macht gewinnt. Nach den freien Wahlen im Frühjahr 1919 soll das politische System der Hansestadt grundlegend auf neue Füße gestellt werden. Bereits in der konstituierenden Bürgerschaftssitzung am 24. März 1919 stellen die Gewählten die Weichen für die Ausrichtung der Verfassung. Die Mehrheit der Abgeordneten von SPD bis zur Deutschen Volkspartei (DVP) ist sich einig, dass eine parlamentarische Demokratie unabdingbar für den inneren Frieden der Stadt ist.

Helene Lange fordert politische Gerechtigkeit

Porträt der Frauenrechtlerin Helene Lange. © picture-alliance / akg-images
Die Lehrerin Helene Lange übernimmt mit 71 Jahren im März 1919 das Amt der Alterspräsidentin der neu gewählten Hamburgischen Bürgerschaft.

Helene Lange, Abgeordnete der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und Alterspräsidentin der neu gewählten Bürgerschaft, eröffnet mit ihrer Rede am 24. März 1919 als erste Frau ein Parlament in Deutschland. Über Jahrzehnte hat sich die Lehrerin für die Rechte der Frauen und Bildungschancen für Mädchen eingesetzt. Die nun 70-Jährige ist sich der historischen Bedeutung der politischen Umwälzungen in Hamburg bewusst und erklärt die Aufgabe der Bürgerschaft so:

"Die Arbeit dieser Versammlung soll dem Neubau gelten. Aus verhängnisvollster Bedrohung der äußeren Grundlagen, auf denen das stolze und blühende Leben Hamburgs beruhte, aus einer gewaltigen innerpolitischen Erschütterung heraus (...) sollen wir hier eine Verfassung schaffen, eine dauerhafte, feste Grundlage unseres Staatslebens, von der die überzeugende und überwindende Kraft politischer Gerechtigkeit und sozialen Geistes ausgeht."

SPD kooperiert mit der alten Elite

Schwarz-Weiß-Bild des SPD-Politikers Otto Stolten © Creative Commons
Otto Stolten zieht 1901 als erster sozialdemokratischer Abgeordneter in die Hamburger Bürgerschaft ein. 1919 übernimmt der das Amt eines Senators.

Am 26. März 1919 beschließt die Bürgerschaft ein Gesetz über die vorläufige Staatsgewalt. Darin heißt es: "Die Ausübung der höchsten Staatsgewalt steht der Bürgerschaft als Vertretung des hamburgischen Volkes zu." Damit geht die gesetzgebende Gewalt nun ausschließlich von der Bürgerschaft aus, nachdem sie zuvor geteilt in den Händen des Senats und des Stadtparlaments lag. Daraufhin tritt der alte Senat zurück, um den Weg für eine parlamentarisch legitimierte Regierung frei zu machen. Diese hätte die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit allein stellen können. Doch die Partei möchte nicht auf die politische Erfahrung des alten Senats verzichten. So bilden neun bisherige und neun SPD-Politiker den neuen Senat. Auch bei der Besetzung des Ersten Bürgermeisteramts lässt SPD-Wortführer Otto Stolten dem Kaufmann Werner von Melle den Vortritt. So sichert sich die SPD die Kooperation der reichen Bürger in politisch unruhigen Zeiten.

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Bürgerschaft als höchstes politisches Organ

Die neue Verfassung trägt deutliche Spuren der Revolution. Unmissverständlich erheben die Volksvertreter die Bürgerschaft zum höchsten politischen Organ der Hansestadt. Zu ihrem Schutz wird festgelegt, dass die Bürgerschaft vor Ablauf einer Legislaturperiode nur auf zwei Wegen aufgelöst werden kann: Entweder, sie selbst beschließt ihre Auflösung, oder sie wird durch einen vom Senat herbeigeführten Volksentscheid abberufen. Die Bürgerschaft ist fortan alleiniger Gesetzgeber. Außerdem bestimmt sie das Budget. Die ehemals mächtigen Senatoren werden von nun an von der Bürgerschaft gewählt - und womöglich wieder abgewählt, wenn ihnen seitens der Abgeordneten das Misstrauen ausgesprochen wird.

Auch bei der Besetzung der ausübenden Macht gehen die Hamburger neue Wege. Die Vertretung der Stadt nach Außen soll der Senat als Ganzes wahrnehmen. Der Erste Bürgermeister ist dies (fast) nur dem Namen nach. Er ist den übrigen Senatoren gleichgestellt. Lediglich bei Stimmengleichheit innerhalb des Senats kann seine Stimme den Ausschlag in eine Richtung geben.

Artikel 1: "Der hamburgische Staat ist eine Republik"

Insgesamt elf Mal tagt die Bürgerschaft und berät über die neue Verfassung, bis auf der letzten Sitzung am 29. Dezember 1920 schließlich alle Details geklärt sind. Die Verfassung wird mit 95 Ja-Stimmen von SPD und DDP verabschiedet. Der erste Artikel lautet: "Der hamburgische Staat ist eine Republik und bildet unter dem Namen 'Freie und Hansestadt Hamburg' ein Land des Deutschen Reichs."

Schließlich wird die neue Verfassung am 7. Januar 1921 offiziell verkündet und tritt am 9. Januar in Kraft. Sie übersteht zunächst unruhige Zeiten mit Putschversuchen von rechts und links. Die Regierungsparteien SPD und DDP sowie später auch DVP engagieren sich nach einer Stabilisierung der Lage Mitte der 1920er-Jahre für den sozialen Wohnungsbau und setzen weitreichende Schulreformen durch.

Bewährungsproben in schwierigen Zeiten

Mit dem Einbruch der Wirtschaft durch die Weltwirtschaftskrise im Herbst 1929 sinken die Staatseinnahmen, bis Hamburg im Sommer 1931 vor dem Bankrott steht. Die Situation vieler Bürger verschlechtert sich rapide. Da die Regierung die Bürger kaum mehr unterstützen kann, verzeichnen extreme Parteien wie die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und vor allem die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) vermehrten Zulauf.

Nach der Bürgerschaftswahl 1931 stellen die NSDAP mit 26,3 Prozent und die KPD mit 21,9 Prozent der Stimmen zusammen die Mehrheit in der Bürgerschaft. Nun zeigt sich, dass die Verfassung von 1921 gut durchdacht ist und mit welchen Werkzeugen sie die Hamburger vor extremen Kräften schützen soll. Denn Artikel 37 sieht vor, dass der Senat durch die Bürgerschaft nicht einfach ersetzt werden kann.

Tritt der gesamte Senat zurück, so hat er bis zur Wahl eines neuen Senats die Geschäfte weiterzuführen. Artikel 37 der Hamburger Verfassung vom 7. Januar 1921

Dieser Fall tritt am 3. Oktober 1931 ein: Der Hamburger Senat tritt geschlossen zurück und kann dank des Artikels 37 die Geschäfte zunächst weiterführen. Die Historikerin Ursula Büttner bezeichnet den Artikel 37 als - zumindest vorübergehenden - "rettenden Anker" gegen eine Machtübernahme durch extreme Parteien oder chaotische Zustände infolge fehlender Mehrheiten.

Bollwerk bis zur NS-Machtübernahme

Das funktioniert - bis das sogenannte "Ermächtigungsgesetz" vom 24. März 1933, das die Macht allein auf Adolf Hitler überträgt, die Demokratie aushebelt. Wenig später werden in ganz Deutschland andere Parteien verboten und die Gewaltenteilung aufgelöst. Damit verliert die Bürgerschaft ihre Berechtigung, der Senat regiert fortan unter einem Reichsstatthalter. Auf erneute freie Wahlen und den Neubeginn der parlamentarischen Demokratie müssen die Hamburger bis zum 13. Oktober 1946 warten. Am 6. Juni 1952 verabschiedet die Bürgerschaft schließlich eine neue Verfassung, die bis heute gültig ist.

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Dieses Thema im Programm:

Hamburg Journal | 29.05.2022 | 19:30 Uhr

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