Stand: 09.02.2018 06:00 Uhr

1968: Hamburger Gericht verurteilt SS-Täter

von Irene Altenmüller, NDR.de
Überreste eines Massengrabs ermorderter Juden in Mirny bei Berditschew in der Ukraine. © picture alliance / akg Foto: Henning Langenheim
Die Leichen von rund zwei Millionen Menschen wurden von den Nazis in Massengräbern wie diesem in Mirny (Ukraine) verscharrt.

Es war ein abscheuliches Verbrechen: Zwischen 1942 und 1944 lassen die Nationalsozialisten entlang der Ostfront unzählige Massengräber öffnen und die darin verscharrten Leichen Hunderttausender Juden und Kriegsgefangener ausgraben. Polnische und russische Zwangsarbeiter werden dazu gezwungen, die Leichen herauszuholen, nach Wertgegenständen zu durchsuchen, zu verbrennen und die Knochenreste zu zermahlen und zu zerstreuen. Nach Beendigung der grausigen Arbeit werden die Zwangsarbeiter ebenfalls ermordet. Denn eigentliches Ziel der Aktion ist es, alle Spuren der im Osten begangenen Massenmorde zu verwischen. Zeugen, die von der Existenz der Massengräber und der Vernichtung der Leichen wissen, können die Nazis nicht gebrauchen.

Anonymer Hinweis führt auf die Spur der SS-Mörder

Max Krahner, Otto Goldapp und Otto Drews sind drei Männer aus einer nicht genau bekannten Zahl von SS-Leuten, die an diesen Verbrechen beteiligt waren und die Zwangsarbeiter ermordeten. Zwar waren sie gründlich vorgegangen und hatten bei ihren Taten keine Überlebenden gelassen. Doch aufgrund eines anonymen Schreibens nimmt die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft 1966 die Ermittlungen auf. Sie führen zu einem bereits verurteilten SS-Mann, der bereitwillig Auskunft über seine drei ehemaligen Kameraden gibt. Und so beginnt am 17. Oktober 1967 der Prozess gegen die SS-Offiziere. Am 9. Februar 1968 verurteilt sie das Hamburger Landgericht wegen der Ermordung von 500 Zwangsarbeitern zu lebenslanger Haft.  

Tod statt Freiheit

Die Verurteilten hatten allein am 16. Dezember 1943 nahe der polnischen Stadt Białystok 100 Zwangsarbeiter getötet, indem sie Auspuffgase in zwei umgebaute Lastwagen einleiten ließen. Zuvor hatten die Gefangenen die Leichenberge befehlsgemäß beseitigt. Die SS-Männer erklären ihnen noch, sie seien nun frei. An einem Tisch lässt sich Krahner von jedem per Unterschrift zusichern, über das Gesehene Stillschweigen zu bewahren. Goldapp verteilt noch Seife und Handtücher. Aus Mitleid habe man die Zwangsarbeiter in dem Glauben gelassen, sie würden in die Freiheit entlassen, verteidigt sich Krahner: "So wie ein Arzt einen Krebskranken täuscht, der nur noch zwei Monate zu leben hat".

Mit Auspuffgasen in Lastwagen erstickt

Die Zwangsarbeiter steigen in die Lastwagen, die laut Ermittlungsakten so voll sind, dass die Flügeltüren mit Gewalt zugedrückt werden müssen. Als die Gefangenen merken, was passiert, hämmern sie verzweifelt gegen die Wände. Nach etwa einer Viertelstunde verstummen die Schreie. "Als die Türen geöffnet wurden, fielen die vorderen Leichen wie Kartoffeln heraus", erinnert sich Krahner.

Die drei SS-Männer ermorden in Polen und Weißrussland noch 400 weitere Zwangsarbeiter, unter anderem per Genickschuss und mit einem Handgranatenwurf in eine Arbeiterunterkunft. Auf die Frage, warum sie an der Ermordung der Zwangsarbeiter mitgewirkt haben, hat Max Krahner eine einfache Antwort: "Ich glaubte, für mein Volk das Beste zu tun", behauptet er laut einem Prozess-Bericht des "Hamburger Abendblatts" vom 19. Oktober 1967.

"Sonderaktion 1005" - systematische Spurenbeseitigung

Portrait von Heinrich Himmler, Mann mit Nickelbrille und kleinem Oberlippenbärtchen. © dpa-Bildfunk
Heinrich Himmler befiehlt 1942, die Massengräber an der Ostfront auszuheben und die Leichen zu beseitigen.

Die Verbrechen der drei ehemaligen SS-Männer waren Teil einer größeren koordinierten Aktion, der sogenannten Aktion 1005, benannt nach einem Geschäftszeichen des Reichssicherheitshauptamtes. Auf Befehl des SS-Reichsführers Heinrich Himmler sollen alle Massengräber entlang der Ostfront geöffnet und die Leichen vernichtet werden, um die Spuren der NS-Vernichtungspolitik in Osteuropa komplett zu beseitigen. Die gesamte Aktion, im internen Sprachgebrauch der SS auch "Enterdungsaktion" genannt, unterliegt der höchsten Geheimhaltungsstufe.

Gründe für die Vertuschungsaktion sind neben der Sorge um Konsequenzen im Falle einer militärischen Niederlage und der Befürchtung, künftige Generationen in Deutschland könnten die Massenmorde missbilligen, vor allem die verwesenden Leichen in den Massengräbern. Der grauenhafte Geruch verbreitet sich bis in die anliegenden Dörfer, zieht riesige Schwärme von Fliegen an und droht, das Grundwasser zu verseuchen.

Erster Holocaust-Prozess in Hamburg

Der Holocaust-Prozess gegen die drei SS-Männer ist der erste, den das Hamburger Landgericht verhandelt. Zwar hatte bereits 1946 im Hamburger Curiohaus ein Prozess wegen der Verbrechen im KZ Neuengamme stattgefunden. Doch diesen hatte noch ein britisches Militärgericht geführt.

Viele Verdächtige kamen straffrei davon

Das Landgericht Hamburg. © NDR Foto: Wolf-Hendrik Müllenberg
Nur in wenigen Fällen kam es vor dem Hamburger Landgericht wie 1968 zu einer Verurteilung wegen NS-Verbrechen.

Für den leitenden Staatsanwalt Kurt Tegge, der umfangreiches Belastungsmaterial für den Prozess gegen Krahner, Goldapp und Drews zusammengetragen hat, ist die Verurteilung zu lebenslanger Haft ein großer Erfolg. Denn in vielen anderen Verfahren können die Täter allenfalls als Gehilfen und nicht als Mörder verurteilt werden, weil ihnen keine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann. Noch schlimmer: In etlichen Fällen ziehen sich die Ermittlungen über Jahre hin, sodass die Angeklagten in der Zwischenzeit verhandlungsunfähig werden.

"Viele Richter hatten kein Interesse an Aufklärung"

In deutschen und internationalen Medien wird daher Anfang der 1970er-Jahre bereits darüber spekuliert, ob die zeitlichen Verzögerungen bewusst betrieben werden. "Viele Richter und Staatsanwälte nach dem Krieg hatten kein großes Interesse an Aufklärung", vermutet auch Udo Löhr, der als Staatsanwalt in Hamburg von 1972 bis 1983 mit der Bearbeitung nationalsozialistischer Verbrechen befasst war, in einem Interview mit dem "Hamburger Abendblatt" vom Januar 2018. Löhr war unter anderem am Prozess gegen Ludwig Hahn beteiligt, der für die Räumung des Warschauer Ghettos und die Deportation von rund 300.000 Juden 1975 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Staatsanwalt Tegge wird 1971 gegen seinen Willen in die Verkehrsabteilung versetzt - obwohl intern zwölf andere Staatsanwälte gegen die Versetzung des engagierten Strafrechtlers protestiert hatten. Den ungewöhnlichen Schritt begründet der damalige Jusizsenator Ernst Heinsen mit "fürsorgerischen Erwägungen".

NS-Verbrecher kommen früher aus der Haft

Wie viele andere NS-Täter sitzen auch Max Krahner, Otto Goldapp und Otto Drews ihre Strafe letzten Endes nicht voll ab. Krahner wird 1977 begnadigt. Er stirbt 96-jährig im Jahr 1997. Goldapp wird bereits 1975 entlassen und stirbt 1984, Drews ist ab 1973 Freigänger und begeht Selbstmord, als ihm eine erneute Inhaftierung droht.

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7 Tage | 29.01.2017 | 15:30 Uhr

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