Das Grundgesetz ist kein Wunschkonzert
Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Es bildet die Eckpfeiler der deutschen Demokratie und beinhaltet neben der Staatsorganisation zentrale Grundrechte. Wie stabil ist die deutsche Verfassung?
Ein Kommentar von Wolfgang Müller, NDR Info
Die Weimarer Verfassung hat ein gutes Jahrzehnt lang gehalten. Und das Grundgesetz? Mittlerweile 70 Jahre. Heißt das, unsere Verfassung war so viel besser als die von Weimar? Wenn die Welt so einfach wäre! Aber Verfassungen existieren nicht im luftleeren Raum.
Die Wahrheit ist: Diese zweite deutsche Republik war niemals solchen Belastungen ausgesetzt wie die von Weimar. Wenn am Ende, so wie damals um 1930, große Teile der Bevölkerung in Richtung autoritärer Lösungen tendieren, dann kann keine Verfassung der Welt einen Damm dagegen aufrichten.
Die Lehren aus der Weimarer Republik
Eine Verfassung ist ja zunächst mal nur ein Stück Papier, sie skizziert ein Gerüst für das politische Leben. Dabei haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes alles Erdenkliche getan, um aus den Erfahrungen von Weimar zu lernen. Sie haben den Grundrechten einen herausragenden Platz eingeräumt - und sie haben versucht, mit einer ausgefeilten Gewaltenteilung starke Sicherungen einzubauen, um einen Bruch oder ein Aushöhlen der Verfassung zu verhindern. All dies aber bliebe nur ein leeres Gerippe, wäre es nicht im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger lebendig.
Unsere Verfassung ist nicht selbstverständlich
Ist es das? Da darf man, bei aller Vorsicht, doch optimistisch sein. Jedenfalls dann, wenn wir diese Verfassung nicht nur wie eine Monstranz vor uns hertragen, sondern wenn wir sie verstehen. Das ist nämlich ganz und gar nicht selbstverständlich.
Nehmen wir nur die Grundrechte: So klar sie formuliert sind, müssen sie im Einzelfall doch gegeneinander abgewogen werden. Das zeigt sich schon bei einer so einfachen Frage wie der einer Impfpflicht. Da geht es einerseits um die Selbstbestimmung des Einzelnen, andererseits um den Schutz der Gemeinschaft. Beides hohe Werte.
Oder nehmen wir politisch rechte Wahlwerbung, die von manchen als volksverhetzend bewertet wird: Sind bestimmte Äußerungen noch durch Artikel 5, also die Meinungsfreiheit, gedeckt oder nicht? Dass darüber diskutiert wird, und manchmal auch lange diskutiert wird, ist keine Schwäche, sondern eine Notwendigkeit.
Entscheidend ist die Gesprächsfähigkeit der Gesellschaft
Das Grundgesetz ist kein Kochbuch. Und es ist übrigens auch keine Checkliste und kein Wunschkonzert, sodass möglichst jede Gruppe noch ihr Lieblingsthema dort per Verfassungsartikel unterbringen müsste. Das Grundgesetz gibt einen Rahmen und eine Richtung vor. Alles Weitere liegt in den Händen von guten Richtern und freien, selbstbewussten Bürgern.
Letztlich hängt vieles davon ab, dass diese Bürger nicht in ihre Nischen oder Blasen driften, in denen sie nur noch unter sich sind und alles schön einfach erscheint, weil man halt immer nur die halbe Wahrheit sieht.
Anders gesagt: Entscheidend ist die Gesprächsfähigkeit einer Gesellschaft, die es sich zutraut, auch schwierige Themen in aller Schärfe, aber respektvoll zu klären. Auf einer guten Basis namens Grundgesetz.